Beschlussvorlage - VO/GV 13/19/002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung billigt die Entscheidung des Bürgermeisters, Klage gegen die Verfügung des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 24.6.2019 über die Umstufung der Kreisstraße MSE 48 zu einer Gemeindestraße zu erheben. Die Klageerhebung erlogt gemeinsam mit der Stadt Dargun

Gleichzeitig wird auch die Entscheidung gebilligt, ebenfalls gemeinsam mit der Stadt Dargun für die Durchführung dieses Verfahren das Rechtsanwaltsbüro Reinhard Hertzsch aus Wolgast zu beauftragen.

Eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 3.500 € wird beschlossen. 

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Sachverhalt

Bereits im Jahr 2015 (Antrag vom 24.3.2015) hatte der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (MSE) beim o.g. Ministerium beantragt, die damalige Kreisstraße DM 14 in dem Teilabschnitt B 100 Zarnekow bis zur Ortslage Upost zu einer Gemeindestraße herabzustufen. Nach teils intensivem Schriftwechsel, in dem die Gemeinde über das Amt vortragen ließ, dass sie mit einer Umstufung zur Gemeindestraße nicht einverstanden sei, gab es nach dem 26.4.2016 hierzu keinerlei Austausch mehr zwischen den Beteiligten (Gemeinde Warrenzin, Stadt Dargun, Landkreis MSE, Landesregierung).

Schließlich ging hier mit Schreiben vom 22.5.2018 ein neuer Antrag des Landkreises MSE auf Umstufung dieser Kreisstraße ein, diesmal den Abschnitt von Upost zur B 110 (bei Warrenzin) betreffend. Dieser Posteingang kam insoweit überraschend, als dass sowohl Amt als auch Gemeinde wegen der langen Phase des Ruhens des Verfahrens davon ausgegangen waren, dass sich der Vorgang erledigt habe. Dies gilt um so mehr, als dass Vertreter des Landkreises anlässlich einer Besprechung am 26.4.2016 den Verdacht geäußert hatten, das Ministerium werde den Antrag des Landrkeises ablehnen; Mitarbeiter des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr hätten dies angekündigt.

Nachdem die Gemeinde in diesem Verfahren erneut ihre ablehnende Haltung zu einer Umstufung der Kreisstraße (nunmehr MSE 48) kundgetan hatte, verfügte die Landesregierung über das zuständige Ministerium am 24.6.2019 die Umstufung der Kreisstraße zu einer Gemeindestraße im Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern (Nr. 24, Seite 711). Damit wurde die 1-monatige Klagefrist in Gang gesetzt. Es war folglich kurzfristig die Entscheidung zu treffen, ob gegen die Verfügung vorgegangen werden solle oder nicht. Ohne Klage wäre die Umstufungsverfügung mit Ablauf des 24.7.2019 bestandskräftig geworden; d.h. die Kreisstraße wäre eine Gemeindestraße geworden. Nach Rücksprache mit dem Bürgermeister, der Stadt Dargun und einer Konsultation eines Fachanwalts für Verwaltungsrecht (RA Reinhard Hertzsch) wurde kurzfristig entschieden, über das Rechtsanwaltsbüro Klage gegen die Umstufungsverfügung des Landesministeriums zu erheben.

Aus der Sicht der Gemeinde Warrenzin soll die Umstufung zur Gemeindestraße aus folgenden Gründen verhindert werden:

  • Mit der Umstufung zur Gemeindestraße fällt die Straße mit allen rechtlichen Folgen in die Bau- und Unterhaltungslast der Gemeinde Warrenzin; d.h. die Gemeinde wäre z.B. auch für die Straße verkehrssicherungspflichtig; hierzu wird auf den teilweise katastrophalen Zustand der Straße insbesondere zwischen Upost und Zarnekow verwiesen
  • Die finanziellen Aufwendungen, die erforderlich wären, um die Straße in einen verkehrstüchtigen Zustand zu versetzen, sind derzeit kaum abschätzbar.
  • Die Verkehrsbedeutung der Straße hat sich in den vergangenen Jahrzehnten seit ihrer Einstufung als Kreisstraße nicht geändert, was aber Voraussetzung für eine Umstufung nach dem Gesetz wäre.
  • Eine erfolgreiche Umstufung wäre ein fatales Signal dahingehend, eine Straße verfallen zu lassen um sie dann später, wenn sie nicht mehr benutz wird (weil nicht mehr benutzbar), der Gemeinde zu überlasten (als nächstes dann Kreisstraße Demmin-Beestland?).
  • Der Landkreis hat die Kreisstraße MSE 48 nicht in dem für Kreisstraßen gebotenen Umfang odrnungsgemäß unterhalten (Verstoß gegen § 18 Abs. 3 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG M-V)

Die Auswahl des o.g. Rechtsanwaltsbüros erfolgte, da es sich bei Rechtsanwalt Hertzsch um einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht handelt. Ein spezielles Vergabeverfahren war nicht erfoderlich, da die Kosten nach festen, für alle Rechtsanwälte geltenden Maßstäben (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ermittelt werden. Hierzu bestimmt Punkt 2.2.3 des Vergabeerlasses des Wirtschaftsministerium M-V vom 12.12.2018, dass von der Einholung mehrerer Angebote abgesehen werden kann, wenn für die Bemessung der Preise eine staatliche Vergütungsordnung maßgebend ist.

 

Voraussichtlich entstehen für das Gerichtsverfahren in der ersten Instanz (Verwaltungsgericht Schwerin) Kosten in Höhe von ca. 6.000 €; Diese Kosten teilen sich die Gemeinde Warrenzin und die Stadt Dargun zu je 1/2. Da der Haushalt 2019 nach Auskunft der Kämmerei bei Beauftragung des Rechtsanwalts und Erhebung der Klage bereits erstellt war, sollen die Kosten über eine außerplanmäßigen Ausgabe gedeckt werden, zu beschließen bei dem Produktsachkonto 13/54100.56250000. 

Der beauftragte Rechtsanwalt hat mit Schreiben vom 10.7.2019 Klage vor dem Verwaltungsgericht Schwerin erhoben.    

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

3.500,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

3.500,00

im PSK 54100.52330000 in Höhe von:

3.500,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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