Beschlussvorlage - VO/GV 13/19/003
Grunddaten
- Betreff:
 - 
Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2017 nach § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V
 
- Status:
 - öffentlich (Vorlage freigegeben)
 
- Vorlageart:
 - Beschlussvorlage
 
- Körperschaft:
 - Gemeinde Warrenzin
 
- Federführend:
 - Finanzen
 
- Bearbeiter:
 - Kathleen Fredrich
 
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA | 
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●
Erledigt
 
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 Gemeindevertretung Warrenzin 
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 Entscheidung 
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 07.10.2019 
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung stellt nach § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V den am 13.05.2019 vom Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes geprüften Jahresabschluss der Gemeinde zum 31.Dezember 2017 fest.
Die Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen in Höhe von 5.680,35 € wird gebilligt.
Sachverhalt
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes hat den Jahresabschluss 2017 der Gemeinde zum 31.Dezember 2017 gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz am 13.05.2019 geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Ergebnisrechnung:
Die Bilanzsumme 2017 beträgt 3.580.967,56 €.
Das Jahresergebnis 2017 vor Veränderungen der Rücklagen beträgt - 99.505,08 €.
Es werden 164.988,40 € der Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich (Pflichtrücklage) und 5.680,35 € der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen entnommen..
Das Jahresergebnis 2017 beträgt nach Veränderung der Rücklagen 71.163,67 €.
Mit Verrechnung des Vorjahresvortrages (- 357.974,48 €) wird ein Fehlbetrag ins Folgejahr übertragen.
Finanzrechnung:
Die Finanzrechnung 2017 weist aus dem Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen und dem Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten einen Finanzmittelfehlbedarf in Höhe von 58.221,00 € aus.
Der Gemeinde verbleibt zum 31.12.2017 ein Geldmittelbestand in Höhe von
254.108,72 €.
Der Haushaltsausgleich ist insgesamt nicht gegeben (Der Ergebnishaushalt geht nicht auf.)
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde zum 31.Dezember 2017 zu empfehlen
Anlagen
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