Beschlussvorlage - VO/GV 13/19/003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung stellt nach § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V den am 13.05.2019 vom Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes  geprüften Jahresabschluss der Gemeinde zum 31.Dezember 2017 fest.

Die Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen in Höhe von 5.680,35 € wird gebilligt.

 

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Sachverhalt

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes hat den Jahresabschluss 2017 der Gemeinde zum 31.Dezember 2017 gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz am 13.05.2019 geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Ergebnisrechnung:

Die Bilanzsumme 2017 beträgt                                                                     3.580.967,56 €.

Das Jahresergebnis 2017 vor Veränderungen der Rücklagen beträgt            - 99.505,08 €.

Es werden 164.988,40 € der Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich (Pflichtrücklage)  und 5.680,35 € der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen entnommen..

Das Jahresergebnis 2017 beträgt nach Veränderung der Rücklagen               71.163,67 €.

Mit Verrechnung des Vorjahresvortrages (- 357.974,48 €) wird ein Fehlbetrag  ins Folgejahr übertragen.

Finanzrechnung:

Die Finanzrechnung 2017 weist aus dem Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen und dem Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten einen Finanzmittelfehlbedarf in Höhe von 58.221,00 € aus.

Der Gemeinde verbleibt zum 31.12.2017 ein Geldmittelbestand in Höhe von

254.108,72 €.

 

Der Haushaltsausgleich ist insgesamt nicht gegeben (Der Ergebnishaushalt geht nicht auf.)

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde zum 31.Dezember 2017 zu empfehlen

 

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Finanz. Auswirkung

Siehe Anlagen

 

 

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Anlagen

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