Beschlussvorlage - VO/AA 19/19/017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss beschließt die Beschaffung einer neuen Telefonanlage inkl. neuer Tischtelefone auf VOIP Technik nach den heutigen Standards und ermächtigt die Amtsvorsteherin, den Auftrag an den wirtschaftlich günstigsten Anbieter zu vergeben.

     

   

 

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Sachverhalt

Das Amt hat von der Telekom ein Kündigungsschreiben seiner bisherigen Haupttelefonleitung, welche auf ISDN-Basis läuft, zum 26.11.2019 erhalten. Bekannterweise werden alle Leitungen Schritt für Schritt auf VOIP umgestellt. Die Verwaltung hatte sich seinerzeit dazu entschieden, so lange zu warten, bis die Telekom den Vertrag ihrerseits kündigt.

 

Das bisherige Kommunikationssystem wurde 1998/1999 von Siemens beschafft. Hierzu gehört einerseits die Infrastruktur und die Tischtelefone. Das Jahr 2019 wurde genutzt, um Vergleichsangebote mehrerer regionaler Firmen einzuholen, um sich einen Überblick über die marktüblichen Preise zu verschaffen. Gleichzeitig wurden die Bedarfe kurz- und mittelfristig im Hause eruiert.

 

Im Folgenden sind die Kostenangebote / Schätzungen aufgeführt.

 

Angebot 1: (Berechnung mit 32 AP)

Mietgeräte / monatliche Kosten inkl. Verwaltung:        260,10€ / jährlich 3.121,20 € (auf 5 Jahre: 15.606,00€)

Einmalige Kosten:        2.357,39€

 

Angebot 2: (Berechnung mit 25 AP)

Komplettbeschaffung, einmalige Kosten:  14.182,78€

 

Angebot 3: (Berechnung mit 25 AP)

Komplettbeschaffung, einmalige Kosten:  17.845,89€

 

Bei den Angeboten 2 und 3 ist zu berücksichtigen, dass die Angebote sich auf nur 25 Arbeitsplätze  beziehen und keine Kosten für Service und Pflege enthalten sind. Entweder muss hierfür ein separater Vertrag ausgehandelt werden oder diese Arbeit wird personell von der Verwaltung mit getragen. Dieser Kostenfaktor sollte in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung mit berücksichtigt werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Im Haushalt 2019 sind Mittel für die Installation einer VOIP Anlage in Höhe von 2.700 € und für die Nutzung in Höhe von 5.800 € (Gesamt: 8.500 €) eingeplant, was  nur für Angebot/ Variante 1 ausreicht. Wobei die in 2019 nicht in Anspruch genommenen Beträge als Ermächtigungsvorträge in 2020 übernommen werden.  Bei den Angeboten 2 und 3 entstehen überplanmäßige Ausgaben, die abgedeckt und zusätzlich beschlossen werden müssen.

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00

Gesamtkosten:

8.500,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

11300.56243000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

 

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

 

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