Beschlussvorlage - VO/GV 67/19/003-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussfassung zur 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Sarow
- Federführend:
- LVB
- Bearbeiter:
- Jörg Puchert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Sarow
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Entscheidung
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22.10.2019
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Sachverhalt
1. Unmittelbar nach dem Beschluss der Neufassung der Hauptsatzung wurde das entsprechende Anzeigeverfahren bei der unteren Rechtsaufsichtsbehörde durchgeführt. Zunächst wurde von der Aufsicht eine Rechtsverletzung in § 6 Abs. 4 geltend gemacht. Nach interner rechtsaufsichtlicher Erörterung wurde davon wieder Abstand genommen und um rechtskonforme Regelung durch Anzeige einer Hauptsatzungsänderung bis zum 20.12.2019 gebeten.
Nach § 44 Absatz 4 KV M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung, soweit eine in der Hauptsatzung festzulegende Wertgrenze von höchstens 1 000 Euro überschritten wird. Entscheidungen von 100 bis höchstens 1 000 Euro kann die Gemeindevertretung durch die Hauptsatzung nur auf den Hauptausschuss übertragen.
Insofern ist in § 6 Abs. 4 der Hauptsatzung das Wort „bis“ durch „unter“ zu ersetzen.
2. Aufgrund aktueller Erkenntnisse ist eine weitere Änderung der Hauptsatzung erforderlich. Aus steuerlichen Gründen ist es für die Gemeinde wirtschaftlicher, die Entschädigung des Bürgermeisters auf 750 € festzusetzen.
Ohne diese Herabsetzung würde von der ursprünglichen Anhebung um 100 € (von 700 € auf 800 €) nur ein Bruchteil beim Bürgermeister verbleiben, der überwiegende Teil müsste abgeführt werden.
Insofern ist in § 7 Abs. 1 Satz der Hauptsatzung die Zahl 800 durch die Zahl 750 zu ersetzen.
Hinweis:
Redaktionelle Änderungen in § 3 Abs. 1, § 6 Abs. 8, § 7 Abs. 2 sowie § 9 Abs. 2 wurden bereits in der bekanntgemachten Hauptsatzung vorgenommen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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50,8 kB
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