Beschlussvorlage - VO/GV 30/19/003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung wählt in den Bauausschuss:

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Sachverhalt

In der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung am 04.07.2019 wurde bei der Beschlussfassung zur Hauptsatzung (TOP 5) u.a. die Errichtung eines Bauausschusses beschlossen. In den Bauausschuss werden gemäß den Regelungen der Hauptsatzung drei Mitglieder der Gemeindevertretung und ein/e sachkundige/r Einwohner/in gewählt. Der Bauausschuss ist ein beratender Ausschuss gemäß § 36 Kommunalverfassung M-V und ist für die Vorbereitung und Begleitung von Bauvorhaben zuständig.  

 

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