Beratung - VO/GV 30/19/005
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung zur Errichtung eines Solarparks in der Gemeinde Beggerow
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beratung
- Körperschaft:
- Gemeinde Beggerow
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Dagmar Neubert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Beggerow
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Vorberatung
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24.10.2019
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Sachverhalt
Die K&K Projekt UG beabsichtigt als Investor die Errichtung und den Betrieb einer
Photovoltaik (PV)-Anlage in der Gemeinde Beggerow (und Teilflächen auf dem Gebiet der Gemeinde Borrentin). Die geplante Fläche ist auf der beigefügten Übersichtskarte ersichtlich.
Es ist vorgesehen, eine Fläche mit einer Größe von ca. 75 ha (davon ca. 6 ha auf Borrentiner Gemeinegebiet) zu überplanen und ca. 60ha zur Solarstromerzeugung zu nutzen.
Eine Förderung nach dem Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG) scheidet für Ackerflächen aus. Mittlerweile ist offenbar eine Wirtschaftlichkeit von Freiflächen-PV-Anlagen auch ohne Förderung zu erzielen.
Nach dem Regionalen Raumentwicklungskonzept Mecklenburgische Seenplatte (RREP MSE) sollen PV-Anlagen vorrangig auf und an vorhandenen Gebäuden / baulichen Anlagen errichtet werden. Freiflächen-PV-Anlagen sollen insbesondere auf bereits versiegelten oder geeigneten wirtschaftlichen oder militärischen Konversionsflächen errichtet werden.
Die beabsichtigte, bislang unversiegelte Fläche zwischen den Ortslagen Lindenhof und Glendelin stellt keine Konversionsfläche dar.
Die Fläche ist lt. RREP jedoch nicht mit Flächendarstellungen belegt, auf denen raumordnerisch keine PV-Anlagen zugelassen werden sollen (z.B. Tourismusschwerpunktraum, Vorranggebiet Naturschutz, Windeignungsgebiet). Außerhalb dieser freizuhaltenden Gebiete sind aber dennoch insbesondere Belange des Naturschutzes und Landschaftspflege, des Tourismus sowie der Land-und Forstwirtschaft zu berücksichtigen. Gemeindliche Bebauungspläne sind den Zielen der Raumordnung anzupassen.
Die Gemeindevertretung möge sich zu der vorliegenden Planung positionieren, ob die Aufstellung eines Bebauungsplanes in Erwägung gezogen wird. Auf die Aufstellung von Bebauungsplänen besteht kein Anspruch. Er kann auch nicht durch Vertrag begründet werden. Ohne die Aufstellung eines Bebauungsplanes kann der geplante Solarparks mangels Privilegierung nach § 35 BauGB im Außenbereich nicht errichtet werden.
Sofern die gesamte Fläche in beiden Gemeinden (Beggerow und Borrentin) überplant werden soll, ist die Bildung eines Planungsverbandes zwischen beiden Gemeinden erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen
Es ist branchenüblich, dass der Vorhabenträger sämtliche Kosten des Planverfahrens durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages übernimmt. In den Folgejahren könnten ggf. Gewerbesteuereinnahmen erzielt werden (Höhe unbekannt). Die Aufteilung der Gewerbesteuer erfolgt für neue PV-Anlagen wie bei den Windkraftanlagen (70% Standortgemeinde, 30% Firmensitz).
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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75,4 kB
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