Beschlussvorlage - VO/GV 70/19/007

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

1. Die Gemeindevertretung stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften

    Jahresabschluss  der Gemeinde zum 31.Dezember 2017 fest.

2. Die Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebundenen
    Zuweisungen in Höhe von 14.437,76 € wird beschlossen.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Demmin-Land  hat den Jahresabschluss 2017 der Gemeinde zum 31.Dezember 2017 gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz am 11.11.2019 geprüft. Er hat das Ergebnis in seiner/m Niederschrift/Prüfvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Die Unterlagen sind  dieser Vorlage beigefügt.

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 hat zu keinen Beanstandungen geführt.

Die Bilanzsumme 2017 beträgt                                                                      2.855.457,32 €.

Das Jahresergebnis 2017 vor Veränderungen der Rücklage beträgt              -126.331,31 €.

Das Jahresergebnis 2017 beträgt nach Veränderung der Rücklagen               -59.866,02 €.

Aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen wurde ein Betrag  in Höhe von 14.437,76 € entnommen.

 

Die Finanzrechnung 2017 weist aus dem Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen und dem Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten einen Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von  -88.700,61 € aus.

Der Gemeinde ist am Ende 2017 ein Zahlungsmittelbestand in Höhe von 386.224,54 €

geblieben.

Der Haushaltsausgleich ist insgesamt nicht gegeben.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 11.11.2019 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde zum 31.Dezember 2017 zu empfehlen.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

keine

Reduzieren

Anlagen

Loading...