Beschlussvorlage - VO/GV 20/19/013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung stellt nach § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V den am 11.11.2019 vom Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes  geprüften Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember 2017 fest.

Die Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage in Höhe von 23.595,30 € wird beschlossen.

 

 

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Sachverhalt

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes  hat den Jahresabschluss 2017 der Gemeinde zum 31.Dezember 2017 gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz am 11.11.2019 geprüft  und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Ergebnisrechnung:

Die Bilanzsumme 2017 beträgt                                                                     7.685.696,00 €.

Das Jahresergebnis 2017 vor Veränderungen der Rücklagen beträgt             -71.014,35 €.

Aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen werden 23.595,30 €  zur Reduzierung des Fehlbetrages entnommen.

Das Jahresergebnis 2017 beträgt nach Veränderung der Rücklagen  52.633,62 €.

Mit Verrechnung des Vorjahresvortrages (-561.668,57 €) wird ein Fehlbetrag in Höhe von -509.034,95 € ins Folgejahr übertragen.

Finanzrechnung:

Die Finanzrechnung 2017 weist aus dem Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen und dem Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten einen Finanzmittelüberschuss in Höhe von 35.305,12 € aus.

Nach Abzug der gebildeten Ermächtigungsvorträge (insgesamt:99.700,00 €) bleiben der Gemeinde per 31.12.2017 verfügbare Mittel  in Höhe von 83.217,38 €.

 

Der Haushaltsausgleich ist insgesamt nicht gegeben (Der Finanzrechnung ist ausgeglichen; die Ergebnisrechnung nicht).

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde zum 31.Dezember 2017 zu empfehlen

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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Anlagen

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