Beschlussvorlage - VO/GV 20/19/013
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2017 nach § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Borrentin
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Kathleen Fredrich
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Borrentin
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Entscheidung
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10.12.2019
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung stellt nach § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V den am 11.11.2019 vom Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes geprüften Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember 2017 fest.
Die Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage in Höhe von 23.595,30 € wird beschlossen.
Sachverhalt
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes hat den Jahresabschluss 2017 der Gemeinde zum 31.Dezember 2017 gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz am 11.11.2019 geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Ergebnisrechnung:
Die Bilanzsumme 2017 beträgt 7.685.696,00 €.
Das Jahresergebnis 2017 vor Veränderungen der Rücklagen beträgt -71.014,35 €.
Aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen werden 23.595,30 € zur Reduzierung des Fehlbetrages entnommen.
Das Jahresergebnis 2017 beträgt nach Veränderung der Rücklagen 52.633,62 €.
Mit Verrechnung des Vorjahresvortrages (-561.668,57 €) wird ein Fehlbetrag in Höhe von -509.034,95 € ins Folgejahr übertragen.
Finanzrechnung:
Die Finanzrechnung 2017 weist aus dem Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen und dem Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten einen Finanzmittelüberschuss in Höhe von 35.305,12 € aus.
Nach Abzug der gebildeten Ermächtigungsvorträge (insgesamt:99.700,00 €) bleiben der Gemeinde per 31.12.2017 verfügbare Mittel in Höhe von 83.217,38 €.
Der Haushaltsausgleich ist insgesamt nicht gegeben (Der Finanzrechnung ist ausgeglichen; die Ergebnisrechnung nicht).
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde zum 31.Dezember 2017 zu empfehlen
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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