Beschlussvorlage - VO/GV 48/19/007
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussfassung zur Fördermittelbeantragung für den Bau einer Löschwasserentnahmestelle
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Lindenberg
- Federführend:
- Zentrale Dienste / Organisation
- Bearbeiter:
- Anja Senechal
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Lindenberg
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Entscheidung
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11.12.2019
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Sachverhalt
Die Gemeinde ist zuständig für den abwehrenden Brandschutz und die Technische Hilfeleistung. Bezüglich des Grundschutzes ist die Gemeinde auch für die Sicherstellung der Löschwasserversorgung zuständig. Weiterhin muss sichergestellt werden, dass die Entfernung zwischen einer baulichen Anlage und den Löschwasserentnahmestellen nicht mehr als 300m beträgt. Aus diesem Grund ist es ratsam, eine Löschwasserentnahmestelle zu bauen.
Bisher liegt eine Kostenschätzung für den Bau eines Löschwasserbrunnens von ca. 16.250 € vom 10.09.2019 vor. Eine Bohrung wurde noch nicht durchgeführt.
Fördermittel können aus der Brandschutzsteuer mit dem Stichtag 31.12. eines Jahres beantragt werden. Die Förderhöhe der zuwendungsfähigen Ausgaben beläuft sich auf max. 50%. Planungskosten sind hierbei nicht förderfähig.
Es sei erwähnt, dass der Landkreis seine Prioriäten in Richtung Beschaffung von Feuerwehrautos und Equipment gelegt hat, da die Mittelzuweisung nicht ausreicht. Alternativ wäre eine Förderung durch z.B. den Vorpommern- bzw. Strategiefonds machbar. Eine prozentuale Förderhöhe bzw. Stichtage gibt es hierbei nicht. Die Maßnahme soll 2020 realisiert werden.
Finanz. Auswirkung
Die Mittel werden inkl. einer angenommenen Preiserhöhung in den Haushalt 2020 eingestellt.
a.) bei planmäßigen Ausgaben: |
Deckung durch Planansatz 2020 in Höhe von: |
18.000,00 € |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
im Produktsachkonto ( PSK ): |
12600.09600000 |
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b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: |
Deckung erfolgt über: |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
1. folgende Einnahmen aus Fördermitteln: |
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zusätzliche Kosten: |
00,00 € |
im PSK 12600.23142000 in Höhe von: |
9.000,00 € |