Beschlussvorlage - VO/GV 16/19/015
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2017 nach § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Kletzin
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Kathleen Fredrich
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Kletzin
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Entscheidung
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12.12.2019
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Sachverhalt
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes hat den Jahresabschluss 2017 der Gemeinde zum 31.Dezember 2017 gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz am 11.11.2019 geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Ergebnisrechnung:
Die Bilanzsumme 2017 beträgt 5.442.502,21 €.
Das Jahresergebnis 2017 vor Veränderungen der Rücklagen beträgt 424.763,59 €.
Das Jahresergebnis 2017 beträgt nach Veränderung der Rücklagen 276.007,86 €.
Mit Verrechnung des Vorjahresvortrages (+492.630,60 €) wird ein Guthaben ins Folgejahr übertragen.
Aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen musste kein Betrag entnommen werden.
Finanzrechnung:
Die Finanzrechnung 2017 weist aus dem Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen und dem Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten einen Finanzmittelüberschuss in Höhe von 420.720,54 € aus.
Nach Abzug der gebildeten Ermächtigungsvorträge (insgesamt: 55.500,00 €) bleiben der Gemeinde per 31.12.2017 verfügbare Mittel in Höhe von 1.139.839,35 €.
Der Haushaltsausgleich ist insgesamt gegeben (Der Finanzhaushalt und der Ergebnishaushalt gehen auf.)
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde zum 31.Dezember 2017 zu empfehlen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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