Beschlussvorlage - VO/GV 16/19/015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung stellt nach § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V den am 11.11.2019 vom Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes  geprüften Jahresabschluss der Gemeinde zum 31.Dezember 2017 fest.

 

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Sachverhalt

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes  hat den Jahresabschluss 2017 der Gemeinde zum 31.Dezember 2017 gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz am 11.11.2019 geprüft  und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Ergebnisrechnung:

Die Bilanzsumme 2017 beträgt                                                                   5.442.502,21 €.

Das Jahresergebnis 2017 vor Veränderungen der Rücklagen beträgt          424.763,59 €.

Das Jahresergebnis 2017 beträgt nach Veränderung der Rücklagen           276.007,86 €.

Mit Verrechnung des Vorjahresvortrages (+492.630,60 €) wird ein Guthaben ins Folgejahr übertragen.

Aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen musste kein Betrag entnommen  werden.

Finanzrechnung:

Die Finanzrechnung 2017 weist aus dem Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen und dem Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten einen Finanzmittelüberschuss in Höhe von 420.720,54 € aus.

Nach Abzug der gebildeten Ermächtigungsvorträge (insgesamt: 55.500,00 €) bleiben der Gemeinde per 31.12.2017 verfügbare Mittel  in Höhe von 1.139.839,35 €.

 

Der Haushaltsausgleich ist insgesamt gegeben (Der Finanzhaushalt und der Ergebnishaushalt gehen auf.)

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde zum 31.Dezember 2017 zu empfehlen.

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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Anlagen

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