Beschlussvorlage - VO/GV 16/19/016

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt nach § 60 Abs. 5 satz 2 KV M-V die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2017.

 

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes  hat den Jahresabschluss 2017 der Gemeinde zum 31.Dezember 2017 gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz geprüft. Er hat das Ergebnis in seinem abschließenden Prüfvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Die entsprechenden Unterlagen sind der Vorlage zur Feststellung des Jahresabschlusses beigefügt.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 hat zu keinen Beanstandungen geführt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 11.11.2019 beschlossen, der Gemeindevertretung die Entlastung des Bürgermeisters  für das Haushaltsjahr 2017 zu empfehlen.

 

Gemäß § 24 Abs. 1 KV MV kann Herr Bürgermeister Klietz an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilnehmen.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

keine

 

Loading...