Beschlussvorlage - VO/AA 19/19/038

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss ändert den Beschluss zur Neufassung der Hauptsatzung vom 22.07.2019 hinsichtlich der Präambel, der Ergänzung zu § 8 Abs. 2 (Höchstbeträge) sowie zu § 9 Abs. 1 (Wegfall Linkangabe) gemäß Anlage.

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Sachverhalt

In der konstituierenden Sitzung des Amtsausschusses am 22.07.2019 wurde die Neufassung der Hauptsatzung unter Berücksichtigung u.a. der neuen EntschädigungsVO beschlossen. Im Rahmen des Anzeigeverfahrens wurde von der unteren Rechtsaufsichtbehörde eine Rechtsverletzung mitgeteilt. 

1. Hinsichtlich der Regelung zur Entschädigung der Stellvertretungen der Amtsvorsteherin in § 8 Abs. 2 der Hauptsatzung wurde durch die uRAB die Rechtsmeinung vertreten, dass nach der neuen EntschädigungsVO nur monatliche Pauschalbeträge möglich wären. Im persönlichen Gespräch wurde dieses wieder relativiert und nur noch darum gebeten, die Höchstbeträge mit in die Hauptsatzung aufzunehmen. Die EntschädigungsVO begrenzt Entschädigungen für Stellvertretungen in § 9 Abs. 2 auf monatliche Höchstbeträge i.H.v. 500 bzw. 250 €. Insofern dient die Änderung der Klarheit.

2. Redaktionelle Hinweise der uRAB wurden eingearbeitet (z.B. Präambel, Wegfall Linkangabe).

 

Die Änderungen wurde fett kursiv dargestellt.  

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Finanz. Auswirkung

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00

Gesamtkosten:

00,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

 

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

 

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Anlagen

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