Beschlussvorlage - VO/AA 19/19/041
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussfassung zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Amt Demmin-Land
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Manuela Böttcher
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Amtsausschuss Amt Demmin-Land
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Entscheidung
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17.12.2019
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Sachverhalt
Gemäß Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern muss für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung erlassen werden. Der Haushaltsplan ist Bestandteil der Haushaltssatzung und enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben des Amtes voraussichtlich
1. anfallenden Erträge und Einzahlungen,
2. entstehende Aufwendungen und Auszahlungen und
3. notwendige Verpflichtungsermächtigungen.
Der Finanzauschuss hat in seiner Sitzung am 02.12.2019 den Haushaltsplanentwurf für 2020 beraten und vorbereitet. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Amtsausschuss ab September 2020 eine neue Planstelle als Leiter/in ZDF mit 40 Stunden/ Woche, besoldet mit der A 9 einzuplanen. Weiterhin wird empfohlen, die im September 2020 mit 25 Stunden besetzte Stelle im Bau- und Ordnungsamt in eine 40 Stunden- Stelle umzuwandeln. Die daraus resultierenden zusätzlichen Ausgabeansätze sind im vorliegenden Entwurf für 2020 und für die Folgejahre eingearbeitet.
Alle Ansätze sind den beigefügten Unterlagen zu entnehmen.
Bei der Festlegung des Amtsumlagebetrags 2020 wurden noch 50.000 € aus den vorhandenen zur Verfügung stehenden liquiden Mittelnl (2017,2018 und 2019 wurden bereits Bestände entnommen) eingesetzt, um den Betrag zu senken. Die durch die Spitzabrechnung 2018 auszuzahlenden korrigierten Beträge der Amtsumlage 2018 wurden ebenfalls berücksichtigt.
Es liegt keine Genehmigungspflicht vor.
Die vom Amtsausschuss beschlossene Haushaltssatzung mit den Anlagen ist vor ihrer öffentlichen Bekanntmachung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen unverzüglich der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Da die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält, kann sie nach Beschlussfassung ausgefertigt und bekannt gemacht werden.
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Amtsausschuss, die vorliegende Haushaltssatzung für 2020 zu beschließen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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72,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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3
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(wie Dokument)
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218,7 kB
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4
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(wie Dokument)
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36,4 kB
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5
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(wie Dokument)
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37,2 kB
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6
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(wie Dokument)
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27,8 kB
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7
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(wie Dokument)
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6,1 kB
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8
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(wie Dokument)
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8,7 kB
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9
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(wie Dokument)
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170,6 kB
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10
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(wie Dokument)
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192,6 kB
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