Beschlussvorlage - VO/GV 17/19/010
Grunddaten
- Betreff:
 - 
Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2017 nach § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V
 
- Status:
 - öffentlich (Vorlage freigegeben)
 
- Vorlageart:
 - Beschlussvorlage
 
- Körperschaft:
 - Gemeinde Siedenbrünzow
 
- Federführend:
 - Finanzen
 
- Bearbeiter:
 - Kathleen Fredrich
 
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA | 
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●
Erledigt
 
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 Gemeindevertretung Siedenbrünzow 
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 Entscheidung 
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 09.01.2020 
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Sachverhalt
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes hat den Jahresabschluss 2017 der Gemeinde zum 31.Dezember 2017 gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz am 11.11.2019 geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Ergebnisrechnung:
Die Bilanzsumme 2017 beträgt 5.826.407,17 €.
Das Jahresergebnis 2017 vor Veränderungen der Rücklagen beträgt 430.126,70 €.
Aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen werden 5.165,88 € zur Reduzierung des Fehlbetrages entnommen.
Das Jahresergebnis 2017 beträgt nach Veränderung der Rücklagen 132.201,51 €.
Mit Verrechnung des Vorjahresvortrages (24.363,71 €) wird ein Überschuss in Höhe von 156.565,22 € ins Folgejahr übertragen.
Finanzrechnung:
Die Finanzrechnung 2017 weist aus dem Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen und dem Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten einen Finanzmittelüberschuss in Höhe von 482.305,86 € aus.
Nach Abzug der gebildeten Ermächtigungsvorträge (insgesamt: 38.200,00 €) bleiben der Gemeinde per 31.12.2017 verfügbare Mittel in Höhe von 935.486,76 €.
Der Haushaltsausgleich ist insgesamt gegeben (Der Finanzrechnung ist ausgeglichen; die Ergebnisrechnung ebenfalls.)
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde zum 31.Dezember 2017 zu empfehlen
Anlagen
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