Beschlussvorlage - VO/GV 18/19/006
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2017 nach § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Utzedel
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Kathleen Fredrich
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Utzedel
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Entscheidung
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22.01.2020
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung stellt nach § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V den am 23.09.2019 vom Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes geprüften Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember 2017 fest.
Die Entnahme von 31.424,23 € aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen wird beschlossen..
Sachverhalt
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes hat den Jahresabschluss 2017 der Gemeinde zum 31. Dezember 2017 gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz am 23.09.2019 geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Ergebnisrechnung:
Die Bilanzsumme 2017 beträgt 3.721.110,10 €.
Das Jahresergebnis 2017 vor Veränderungen der Rücklagen beträgt - 31.424,23 €.
Es werden 31.424,23 € der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen entnommen.
Das Jahresergebnis 2017 beträgt nach Veränderung der Rücklagen 0,00 €.
Es werden weder ein Guthaben noch ein Fehlbetrag ins Folgejahr übertragen.
Finanzrechnung:
Die Finanzrechnung 2017 weist aus dem Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen und dem Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten einen Finanzmittelüberschuss in Höhe von 47.963,14 € aus.
Der Gemeinde verbleibt zum 31.12.2017 ein Geldmittelbestand in Höhe von 705.385,44 €.
Der Haushaltsausgleich ist insgesamt gegeben (Der Finanzhaushalt und der Ergebnishaushalt gehen auf). Der Rechnungsprüfungsausschuss hat beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde zum 31. Dezember 2017 zu empfehlen
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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