Beschlussvorlage - VO/GV 06/20/019
Grunddaten
- Betreff:
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Beschlussfassung zur Beschaffung eines TSF-W im Rahmen des Programms "Zukunftsfähige Feuerwehr"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Nossendorf
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Petra Kurth
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Nossendorf
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Entscheidung
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18.02.2020
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt, ein Tragkraftspritzenfahrzeug ( TSF – W ) zum Eigenmittelanteil in Höhe von 45.000,00 €, außerhalb des Feuerwehrbedarfsplanes des Amtes Demmin-Land im Rahmen der durch das Land Mecklenburg-Vorpommern organisierten Zentralbeschaffung im Zeitraum 2020 bis 2023, vorzugsweise im Jahr _____ abzunehmen. Der Beschluß vom 01.08.2017 zur Beschaffung eines MLF wird aufgehoben. Der Fördermittelantrag wird zurückgenommen.
Sachverhalt
Im Programm „ Zukunftsfähige Feuerwehr des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ wird das Land in den Jahren 2020-2023 50 Mio. Euro für die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen bereitstellen. Dies umfasst zum einen, dass insbesondere zugunsten kleinerer Feuerwehren ältere Fahrzeuge (Mindestalter 15 Jahre) aus DDR –Zeiten und – zum Teil überdimensionierte – aus den alten Bundesländern stammende Fahrzeuge durch Tragkraftspritzenfahrzeuge mit Wasser ( TSF-W ) ersetzt werden. Der Feuerwehrbedarfsplan des Amtes Demmin – Land sieht für die Gemeinde ein MLF vor, dieser wird mit einem TSF-W für die Gemeinde fortgeschrieben. Der Eigenanteil der Gemeinde richtet sich nach der Rubikon–Einstufung, bemessen nach den Haushaltsplanzahlen für das Jahr 2019. Demnach liegt der Eigenanteil für die Gemeinde bei 30 %. Ausgehend vom Anschaffungswert in Höhe von 150.000,00 € beträgt der Eigenanteil 45.000,00 €. Die Beschaffung erfolgt zentral vom Land M/V, welche für die Gemeinde keine weiteren Ausgaben verursacht.
Mit der Beschlussfassung gibt die Gemeinde eine verbindliche Erklärung zur Abnahme eines TSF-W im Rahmen einer Zentralbeschaffung durch das Land M/V ab, die vom Bürgermeister und einem Stellvertreter zu unterschreiben ist.
