Beschlussvorlage - VO/GV 30/20/007
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussfassung zum Ausbau der Dorfstraße in Buschmühl
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Beggerow
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Petra Schönberg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Beggerow
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Entscheidung
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05.03.2020
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Beggerow hebt den Beschluss SI/GV 30/14/52 vom 27.02.2014 auf, der den Ausbau der Dorfstraße in Buschmühl mit Fördermitteln enthält.
ODER
Die Gemeindevertretung Beggerow beschließt den Ausbau der Dorfstraße in Buschmühl mit den höheren Kosten. Für das Vorhaben werden Fördermittel und Kofinanzierungshilfe beantragt. Das Vorhaben wird nur bei gesicherter Gesamtfinanzierung durchgeführt.
Sachverhalt
Die Gemeindevertretung Beggerow fasste am 27.02.2014 den Beschluss zum Ausbau der Dorfstraße in Buschmühl sowie zur Beantragung von Fördermitteln und Kofinanzierungshilfe. Die Kofinanzierungshilfe wurde im November 2015 abgelehnt. Somit bildete der hohe Eigenanteil der Gemeinde (35 % der Gesamtkosten) die Grundlage für die Berechnung der Anliegerbeiträge. Aus finanziellen Gründen wurde der Fördermittelantrag zurückgezogen sowie die Baumaßnahme bisher nicht durchgeführt.
Seit dem 01.01.2018 werden keine Straßenausbaubeiträge mehr erhoben. In einem Gesetzentwurf ist ab 2020 für den Wegfall der Ausbaubeiträge eine jährliche pauschale Mittelzuweisung an die Gemeinden vorgesehen, die anhand der gewichteten Straßenlängen je Gemeinde ermittelt werden soll. Die Höhe der pauschalen Mittelzuweisung ist noch nicht bekannt.
Für die erneute Beantragung von Fördermitteln über die ILE Richtlinie M-V (hier: öffentliche Dorferneuerung) beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte und die Kofinanzierungshilfe beim Ministerium für Inneres und Europa wurde die Genehmigungsplanung von Juli 2015 vom Ingenieurbüro Teetz überarbeitet. Auf Grund gesetzlicher Änderungen wurde eine Anpassung an die derzeit geltenden straßenbaulichen Richtlinien durchgeführt. Weiterhin wurden in die Kostenberechnung aktuelle Preise vergleichbarer Bauleistungen (Stand 25.11.2019) eingearbeitet. Im Ergebnis ist eine hohe Kostensteigerung zu verzeichnen. Folgende Kosten, die die höchstmögliche Förderung enthalten, liegen vor:
Gesamtkosten: 708.318,15 €
Zuwendung LK: 523.384,62 €
Kofinanzierungshilfe: 113.400,00 €
Eigenanteil: 71.533,53 €
Die GKU mbH möchte im Zuge des Straßenneubaues die Trinkwasserleitungen und TW-Hausanschlüsse sowie den Schmutzwasserkanal erneuern. Da die Maßnahme von der Gemeindevertretung bisher verschoben wurde, liegt noch keine Planung seitens der GKU mbH vor und muss erst veranlasst werden. Die GKU mbH wird über die Entscheidung der Gemeindevertretung informiert und plant die Maßnahme dann für nächstes Jahr ein.
Bei einem Entschluss für die Baumaßnahme müssen nur die Träger öffentlicher Belange neu beteiligt und die Zeichnungen der Genehmigungsplanung ggf. ergänzt werden.
Beim Ausbau der Dorfstraße werden private Grundstücksflächen in Anspruch genommen. Vor Baubeginn ist es wichtig, die Zustimmung aller Eigentümer einzuholen einschließlich das Einverständnis zum Erwerb der Fläche nach Fertigstellung der Straße (Dieser Betrag ist in den Gesamtkosten für die Straßenbaumaßnahme enthalten).
Finanz. Auswirkung
Am 18.02.2020 ist eine Finanzausschusssitzung, in der der Haushaltsplanentwurf für die Gemeindevertretersitzung vorbereitet wird. Hier ist vorgesehen, den Eigenanteil in Höhe von 71.533,53 € unter dem Produktsachkonto: 54100.09600000S002 einzuplanen. Die Gemeinde erhält in 2020 bis 2023 jährlich 35.500 € als eine Infrastrukturpauschale. Diese soll neben der Absicherung anderer Investitionen auch für den Eigenanteil beim Straßenbau genutzt werden.
