Beschlussvorlage - VO/GV 30/20/011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung.    

 

 

 

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Sachverhalt

Artikel 1

Änderung § 3 Abs. 1

Es wurde bei anderen Verfahren durch die Aufsicht mitgeteilt, dass sich die Vorschrift unmittelbar auf § 16 Abs. 1 KV m-V bezieht und keine Ermessensvorschrift sei. Daher war der Text von "soll" auf "beruft ein" zu verändern.

 

Änderung § 7 Abs. 2

Gemäß der neuen Entschädigungsverordnung sind monatliche Sockelbeträge für die Stellvertretungen der ehrenamtlicher Bürgermeister zulässig. Allerdings sind diese begrenzt, für die 1. Stellvertretung 20% und für die 2. Stellvertretung 10 % der funktionsbezogenen Aufwandsentschädigung des Bürgermeisteramtes (450 € gem. § 7 Abs. 1 Hauptsatzung). Daher sind derzeit Höchstbeträge von 90 € bzw. 45 € möglich.

 

Änderungen § 8

Es wurden einige Anpassungen aufgrund von Hinweisen bei anderen Anzeigeverfahren eingearbeitet (z.B. in Abs. 2 "zusätzlich").

   

Artikel 2

Die Änderung des § 7 Abs. 2 soll ab Beschlussfassung gelten.

 

 

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Finanz. Auswirkung

   Die entsprechenden Beträge wurden im HH-Entwurf 2020 berücksichtigt.

 

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Anlagen

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