Beschlussvorlage - VO/GV 30/20/011
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Beggerow
- Federführend:
- LVB
- Bearbeiter:
- Jörg Puchert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Beggerow
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Entscheidung
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05.03.2020
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Sachverhalt
Artikel 1
Änderung § 3 Abs. 1
Es wurde bei anderen Verfahren durch die Aufsicht mitgeteilt, dass sich die Vorschrift unmittelbar auf § 16 Abs. 1 KV m-V bezieht und keine Ermessensvorschrift sei. Daher war der Text von "soll" auf "beruft ein" zu verändern.
Änderung § 7 Abs. 2
Gemäß der neuen Entschädigungsverordnung sind monatliche Sockelbeträge für die Stellvertretungen der ehrenamtlicher Bürgermeister zulässig. Allerdings sind diese begrenzt, für die 1. Stellvertretung 20% und für die 2. Stellvertretung 10 % der funktionsbezogenen Aufwandsentschädigung des Bürgermeisteramtes (450 € gem. § 7 Abs. 1 Hauptsatzung). Daher sind derzeit Höchstbeträge von 90 € bzw. 45 € möglich.
Änderungen § 8
Es wurden einige Anpassungen aufgrund von Hinweisen bei anderen Anzeigeverfahren eingearbeitet (z.B. in Abs. 2 "zusätzlich").
Artikel 2
Die Änderung des § 7 Abs. 2 soll ab Beschlussfassung gelten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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95,3 kB
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77,2 kB
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