Beschlussvorlage - VO/GV 35/20/007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Gemeindevertretung von Hohenbollentin beschließt auf der Grundlage der Entscheidung des Innenministeriums vom 24.3.2020 von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, die Beschlussfassungen der nächsten Sitzungen im schriftlichen Umlaufverfahren durchzuführen und auf Präsenzsitzungen wenn möglich zu verzichten. Das gilt ebenfalls für die Empfehlungen des Finanzausschusses.

2. Das Verfahren wird wie im Sachverhalt beschrieben beschlossen.

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Sachverhalt

Das Ministerium für Inneres und Europa des Landes M-V hat mit Erlass vom 24.03.2020 auf der Grundlage von § 1 Abs. 3 Satz 1 und § 2 Abs. 2 des Kommunalen Standarderprobungs-gesetzes, die Gemeinden vom Sitzungszwang gemäß Kommunalverfassung insoweit befreit, als eine Beschlussfassung der Gemeindevertretung und ihrer Ausschüsse auch im schrift-lichen Umlaufverfahren erfolgen kann.

Voraussetzung für eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren ist, dass ihr nicht ein Viertel aller Mitglieder der Gemeindevertretung (hier: 2) oder des Ausschusses widerspricht.

Die Befreiung gilt befristet bis zum Außerkrafttreten des § 6 Abs. 1 SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung des Landes M-V.

 

Verfahren:

1. Einladung mit Tagesordnung/Ladefrist/Entsendung Beschlussvorlagen wie gehabt elektronisch oder in Papierform.

2. Der Vorsitz entscheidet ob eine Angelegenheit auf die Tagesordnung gesetzt wird.

3. Beschlüsse im Umlaufverfahren erfolgen zweigeteilt:

   - TOP X.Y : Sind Sie mit der Beschlussfassung dieser Beschlussvorlage im Umlaufver-

                       fahren einverstanden? Ja / Nein

   - TOP X.Y:  Stimmen Sie der Beschlussvorlage zu TOP X.Y zu? Ja / Nein / Enthaltung.

4. Wichtig: Der Sitzungstag ist der späteste Zeitpunkt für den Rücklauf der Abstimmungen. Elektronisch per E-Mail an lvb@amt-demmin-land.de, in Papierform an Amt Demmin-Land, Goethestr. 43, 17109 Demmin.

5. Die Beschlussfähigkeit und Ergebnisse der Abstimmungen werden in der Niederschrift festgestellt und schnellstmöglich bekannt gemacht.

 

Sitzungsteilnehmer erhalten Sitzungsgeld entsprechend der Festlegung in der Hauptsatzung.

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Finanz. Auswirkung

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00

Gesamtkosten:

00,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

 

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

 

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