Beschlussvorlage - VO/GV 70/20/017
Grunddaten
- Betreff:
-
Steganlage am Wasserwanderrastplatz in Trittelwitz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Schönfeld
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Petra Schönberg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Schönfeld
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Entscheidung
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23.04.2020
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt folgendes weitere Vorgehen:
1.) Die Steganlage wird mit einem Bauzaun und dem Schild für Zutritt verboten, z.B. mit Piktogramm „Ausgestreckte Hand“, voll abgesperrt.
2.1) Die Notsicherung der Steganlage wird gemäß dem Vorschlag der Anlage des Prüfberichtes vorgesehen, so dass sie für den Zeitraum der Saison 2020 für kleinere Boote genutzt werden kann. Das Amt holt Angebote von Fachfirmen ein. ODER
2.2.) Die Notsicherung der Steganlage wird nicht durchgeführt, so dass die Vollsperrung bleibt.
3.1) Für den Ersatzneubau der Steganlage in Stahl werden Angebote für die Vorplanung eingeholt. ODER
3.2) Für den Neubau von Schwimmstegen einschließlich Zugang etc. werden Angebote für die Vorplanung eingeholt.
Sachverhalt
Am 11.03.2020 fand mit Frau Dürr, Herrn Koß, Herrn Seidel vom Ingenieurbüro Thiele & Partner und Frau Schönberg eine Begehung zur Beurteilung der Steganlage am Wasserwanderrastplatz in Trittelwitz statt.
Im Prüfbericht von Herrn Seidel wurden folgende Aussagen getroffen:
1.) Die Nagelplatten, Verbindungselemente für Quer- und Längsbalken, sind größtenteils angerostet.
2.) Die Querträger sind an beiden Längsseiten alle verfault bzw. vermodert.
3.) Die sechs Dalben-Festmacherpfähle parallel zur Steganlage sind größtenteils verfault/vermodert.
4.) Die Pfahlköpfe der Rundhölzern zur Gründung der Steganlage sind größtenteils verfault/vermodert.
5.) Der Bohlenbelag ist mehrfach (10 Stück) verfault/vermodert.
Zur Erläuterung: Die Zustandsnoten von 1,0 (sehr guter Bauwerkszustand) bis 4,0 (ungenügender Bauwerkszustand) bewerten die Stand- und Verkehrssicherheit sowie die Dauerhaftigkeit des Bauwerkes.
Die ermittelte Zustandsnote 3,5 des Prüfberichtes setzt sich zusammen aus:
3,0 für die Standsicherheit (Die Mängel beeinträchtigen die Standsicherheit. Eine Nutzungseinschränkung ist umgehend vorzunehmen. Die Schadensbeseitigung ist kurzfristig erforderlich.)
1,0 für die Verkehrssicherheit (Sie ist schwierig zu erläutern und nicht logisch nachvollziehbar. Die Nutzung des Steges ist bei nicht ausreichendem Bauwerkszustand nicht zuzulassen. Damit entfällt die Verkehrssicherheit bei Nutzung durch die Wasserwanderer. Wenn also der abgesperrte Steg einstürzt, gefährdet er die Verkehrssicherheit nicht. Nur das wird ausgesagt.)
4,0 für die Dauerhaftigkeit (Durch den Mangel/Schaden ist die Dauerhaftigkeit des Bauteils und des Bauwerks nicht mehr gegeben. Die Schadensausbreitung oder Folgeschädigung anderer Bauteile erfordert umgehend eine Nutzungseinschränkung, Instandsetzung oder Bauwerkserneuerung.)
Das Bauwerk ist also in einem sehr hohen Maße geschädigt. Dabei sind sämtliche Längsträger und Querverteilungsbalken jeweils erheblich angefault. An einigen Bauteilen sind die Querschnitte komplett zerfallen und nicht mehr vorhanden. Dies sind hauptsächlich die Auflagerungspunkte und Kontaktstellen mit anschließenden Bauteilen.
Er empfiehlt folgende Maßnahmen:
1.) Vollsperrung der Steganlage bis die Notsicherungsarbeiten entsprechend dem Sanierungsvorschlag ausgeführt sind.
Die Absperrung mit einem Bauzaun und dem Schild für Zutritt verboten, z. B. mit Piktogramm „Ausgestreckte Hand“ wurde im Gespräch vorgeschlagen.
2.) Einbau der Notsicherungsbauteile gemäß Anlage des Prüfberichtes, Aufheben der Sperrung der Steganlage (eventuell auch nur teilweise) und Nutzen für den Zeitraum der Saison 2020.
Im Telefonat wurde ergänzend die Nutzung auf kleinere Boote beschränkt, da die Dalben nur bedingt funktionsfähig sind. Bei Wind besteht die Gefahr, dass sich Teile von den Dalben lösen und Boote bzw. Bootsführer geschädigt werden.
3.) Vorbereiten des Ersatzneubaues für 2021 aufgrund des Tragfähigkeitsverlustes mit schnellstmöglicher Einleitung der Planungs- und Genehmigungsleistungen.
Dafür werden vom Amt Angebote für die Vorplanung eingeholt.
Zur Begehung am 11.03. wurde eine mögliche Notsicherungsreparatur erörtert, um den Steg für die Saison 2020 überhaupt nutzen zu können. Es wird vorgeschlagen, die Reparaturarbeiten nach der Angebotseinholung von einer Fachfirma ausführen zu lassen. Herr Seidel würde vor Ort die Fachfirma erläuternd in die Arbeiten einweisen.
Der Ersatzneubau beinhaltet, dass für die vorhandene Steganlage eine neue Steganlage in den gleichen Abmaßen am selben Standort errichtet wird. Dann könnte das Vorhaben genehmigungstechnisch als Unterhaltung betrachtet werden. Vorhandene Genehmigungen könnten eventuell anerkannt werden, so dass ein kürzeres Genehmigungsverfahren folgen würde. Da die Peene eine Bundeswasserstraße ist, muss die Maßnahme bei der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung angezeigt werden. Weiterhin wird das Umweltamt vom Landkreis MSE beteiligt sowie eine neue wasserrechtliche Genehmigung beantragt, da die vorhandene Genehmigung nur noch bis zum 31.12.2020 gilt.
Vorgeschlagen wurde für den Ersatzneubau eine Konstruktion aus Stahlrohren für die Pfähle und Dalben, aus Stahlträgern für die Tragkonstruktion der Längs- und Querträger und einen Gehbelag aus Kunststoffbohlen (alternativ Betonplatten). Die Haltbarkeit der Grundkonstruktion beträgt ca. 80 Jahre. Diese Bauweise kann in Altwigshagen, am Wassersportzentrum in Neubrandenburg, in Klein Nemerow und am Zeltplatz Gatsch-Eck angesehen werden.
Die Möglichkeit für eine Schwimmsteganlage wurde ebenfalls angesprochen. Dort gilt es zu bedenken, dass deren Haltbarkeit mit ca. 20-25 Jahren erheblich kürzer ist und die Schwimmsteganlage an einem anderen Standort als der vorhandene Steg angeordnet werden muss. Sie gilt dann als Neubau. Die Folge ist ein aufwändigeres Genehmigungsverfahren mit demzufolge zusätzlichen Planungsleistungen.
Im Zug der Erneuerung des Steges sollte die vorhandene Wassertiefe im Nebenarm überprüft werden, damit sie für die dort anlegenden Boote ausreichend ist. Eine Wassertiefe von ca. 1,50 m war 1995 angegeben.
Wenn die Gemeindevertretung das weitere Vorgehen für die Steganlage am Wasserwanderrastplatz beschlossen hat, werden im Amt die Möglichkeiten für die Beantragung von Fördermitteln für das Bauvorhaben geprüft.
Finanz. Auswirkung
Die Kosten für die Notsicherung der vorhandenen Steganlage und für die Vorplanung der Erneuerung der Steganlage werden durch die Einholung von Angeboten ermittelt. Wenn die Kosten durch die eingestellten finanziellen Mittel nicht gedeckt werden, wird eine überplanmäßige Ausgabe notwendig. Die Gemeindevertretung wird dann um Vorschläge für Deckungsmöglichkeiten über anderen Maßnahmen gebeten.
Unter dem Produktsachkonto 55201.09600000 NB sind im Haushalt 2020 10 T€ für Planungsleistungen eingestellt. Davon sind bereits 1.265,12 € in Form von Aufträgen zur Zustandsermittlung gebunden.
a.) bei planmäßigen Ausgaben: |
Deckung durch Planansatz in Höhe von: |
0,00 € |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
im Produktsachkonto ( PSK ): |
00000.00000000 |
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b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: |
Deckung erfolgt über: |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
1. folgende Einsparungen : |
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zusätzliche Kosten: |
00,00 € |
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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2. folgende Mehreinnahmen: |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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… |
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