Beschlussvorlage - VO/GV 70/20/018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt den Abschluss von zwei Vereinbarungen mit der LEG Rosenow zur Beschäftigung von zwei Personen über den BFD mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von je 23 Stunden für den Zeitraum vom 01.03.2020 bis 31.08.2021 und vom 01.04.2020 bis zum 30.09.2021.

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Sachverhalt

Der Gemeinde liegen zwei Vereinbarungen mit der LEG Rosenow zur Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) vor. Eine Vereinbarung läuft ab dem 01.03.2020 und endet 31.08.2021. Die zweite Vereinbarung läuft ab dem 01.4.2020 und endet am 30.09.2021.Die Beschäftigten arbeiten je 23 Stunden wöchentlich und erhalten dafür ein monatliches Taschengeld. Die Abrechnung und die Beantragung der finanziellen Mittel beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben erfolgt über die gemeinnützige Landschaftsentwicklungsgesellschaft (LEG) Rosenow mbH. Die Finanzierung erfolgt durch die Förderung des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Der Eigenanteil der Gemeinde umfasst die Verwaltungsallgemeinkosten des Trägers und beläuft sich auf monatlich 83,30 €  je Beschäftigten. Notwendige Arbeitsschutzbekleidung und  -ausrüstung sowie die Gerätschaften zur Ausführung der Arbeiten und die dazugehörigen Betriebsmittel muss die Gemeinde zur Verfügung stellen. Die Gemeinde übernimmt die Verpflichtung, für einen maßnahmegetreuen Einsatz der Beschäftigten zu sorgen.

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Finanz. Auswirkung

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

11401.5629000=1.1T€

57300.5629000 = 1T€

Gesamtkosten:

833,00 €

749,70 €
 

im Produktsachkonto ( PSK ):

11401.5629000

57300.5629000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

  Für 2021 müssen

749,70 € unter PSK 11401.5629000 und

666,40 € unter PSK 57300.5629000

in den Haushalt eingestellt werden.

 

 

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

 

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