Beschlussvorlage - VO/GV 35/19/001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung stellt nach § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V den am 24.06.2019 vom Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes  geprüften

Jahresabschluss der Gemeinde zum 31.Dezember 2017 fest.

Die Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen in Höhe von 2.010,02 € wird gebilligt.

  

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Sachverhalt

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes hat den Jahresabschluss 2017 der Gemeinde zum 31.Dezember 2017 gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz am 24.06.2019 geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Ergebnisrechnung:

Die Bilanzsumme 2017 beträgt  371.756,19 €.

Das Jahresergebnis 2017 vor Veränderungen der Rücklagen beträgt                    - 11.000,91 €.

Es werden 2.010,02 € der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen entnommen..

Das Jahresergebnis 2017 beträgt nach Veränderung der Rücklagen                     - 8.990,89 €.

Mit Verrechnung des Vorjahresvortrages (- 81.810,98 €) wird ein Fehlbetrag  ins Folgejahr übertragen.

Finanzrechnung:

Die Finanzrechnung 2017 weist aus dem Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen und dem Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten einen Finanzmittelfehlbedarf in Höhe von 1.950,45 € aus.

Der Gemeinde verbleibt zum 31.12.2017 ein Geldmittelbestand in Höhe von 4.088,10 €.

 

Der Haushaltsausgleich ist insgesamt nicht gegeben (Der Ergebnishaushalt geht nicht auf.)

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde zum 31.Dezember 2017 zu empfehlen

  

      

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Finanz. Auswirkung

siehe Anlagen

  

 

 

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Anlagen

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