Beschlussvorlage - VO/GV 35/19/001
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2017 nach § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Hohenbollentin
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Kathleen Fredrich
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Hohenbollentin
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Entscheidung
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15.05.2020
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung stellt nach § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V den am 24.06.2019 vom Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes geprüften
Jahresabschluss der Gemeinde zum 31.Dezember 2017 fest.
Die Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen in Höhe von 2.010,02 € wird gebilligt.
Sachverhalt
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes hat den Jahresabschluss 2017 der Gemeinde zum 31.Dezember 2017 gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz am 24.06.2019 geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Ergebnisrechnung:
Die Bilanzsumme 2017 beträgt 371.756,19 €.
Das Jahresergebnis 2017 vor Veränderungen der Rücklagen beträgt - 11.000,91 €.
Es werden 2.010,02 € der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen entnommen..
Das Jahresergebnis 2017 beträgt nach Veränderung der Rücklagen - 8.990,89 €.
Mit Verrechnung des Vorjahresvortrages (- 81.810,98 €) wird ein Fehlbetrag ins Folgejahr übertragen.
Finanzrechnung:
Die Finanzrechnung 2017 weist aus dem Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen und dem Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten einen Finanzmittelfehlbedarf in Höhe von 1.950,45 € aus.
Der Gemeinde verbleibt zum 31.12.2017 ein Geldmittelbestand in Höhe von 4.088,10 €.
Der Haushaltsausgleich ist insgesamt nicht gegeben (Der Ergebnishaushalt geht nicht auf.)
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde zum 31.Dezember 2017 zu empfehlen
Anlagen
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