Beschlussvorlage - VO/GV 16/20/023
Grunddaten
- Betreff:
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Zustimmung zur Wahl des Ortswehrführers und des 1. Stellvertreters der FFW Pensin
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Kletzin
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Petra Kurth
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Kletzin
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Entscheidung
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28.05.2020
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Sachverhalt
Gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern ( Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M/V ) wählen die aktiven Mitglieder der Feuerwehr aus ihrer Mitte für sechs Jahre den Wehrführer und seinen Stellvertreter. Die Wahl bedarf der Zustimmung der Gemeindevertretung.
Am 28.02.2020 wählten die Kameraden der Feuerwehr Pensin Kamerad Rüdiger Wickboldt zum Ortswehrführer der FFW und Kamerad Clemens Kasch zu seinem Stellvertreter. Diese werden zu Ehrenbeamten ernannt. Wählbar ist, wer mindestens 4 jahre aktiv einer Freiwilligen Feuerwehr angehört hat, die persönliche und fachliche Eignung für das Amt mitbringt und die erforderlichen Lehrgänge besucht oder sich bei Annahme der Wahl zur Teilnahme verpflichtet und das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.. Eine Widerwahl ist auch nach Vollendung des 59. Lebensjahr zulässig. Die Wahlzeit endet mit dem Kalenderjahr in dem der Gewählte das 65. Lebensjahr vollendet hat. Gemäß § 3 der Verordnung über die Laufbahnen, die Dienstgrade und die Ausbildung für die Freiwilligen Feuerwehren, Pflicht und Werkfeuerwehren in M/V muss der Gemeindewehrführer vor einer Wahl oder Bestellung die Ausbildung als Gruppenführer und Leiter einer Feuerwehr erfolgreich abgeschlossen haben. Beide verfügen über diese Ausbildung.
Im Anschluss an die Beschlussfassung erfolgt die Ernennung mit Übergabe der Ernennungsurkunden.
Es ist gemäß § 48 Landesbeamtengesetz M/V nachfolgender Diensteid zu leisten.
"Ich schwöre, das Grundgesetz für die BR Deutschland, die Verfassung des Landes M/V und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe"
Hinweise:
Der Eid kann auch ohne Wörter " so wahr mir Gott helfe " geleistet werden.
Erklärt ein Beamter, dass er aus Glaubens- oder Gewissensgründe keinen Eid leisten wolle, kann er anstelle der Wörter "Ich schwöre" die Wörter "Ich gelobe" oder eine andere Beteuerungsformel sprechen.
