Beschlussvorlage - VO/GV 51/20/015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Erbringung zusätzlicher Winterdienstleistungen bei entsprechenden Witterungslagen (starker Schneefall, Verwehen u.ä.) nach Aufforderung durch die Gemeinde wird zum 01.11.2020 neu vergeben.

Zur Planungssicherheit soll ein Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von ____ Jahren geschlossen werden.

Die Angebotsabfrage erfolgt für:

Räumdienst

Streudienst

Räum- und Streudienst

Zuschlag Sonn- und Feiertage

Auftausalz / Sand

ggf. Bedarfsposition Bereitstellungspauschale

 

 

 

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Sachverhalt

Grundsätzlich führt die Gemeinde Meesiger den Winterdienst mit eigenem Personal und Technik durch. Zusätzlich hatte die Gemeinde Meesiger mit der Staffeldt OHG, Lohntechnisches Untenehmen, Metschow, einen Vertrag geschlossen, dass bei entsprechenden Witterungslagen (starker Schneefall, Verwehenungen u.ä.) nur auf Aufforderung durch die Gemeinde zusätzlicher Winterdienst zur Unterstützung durch die Staffeldt OHG erbracht wird.

 

Der Vertrag über die Durchführung dieses zusätzlichen Winterdienstes  vom 14.11.2014 zwischen der Gemeinde Meesiger und der Staffeldt OHG Metschow wurde durch den Vertragspartner zur kommenden Wintersaison 2020/2021 gekündigt. Die betrieblichen Tätigkeiten wurden eingestellt.

Sofern die Gemeinde beabsichtigt, einen neuen Vertragspartner zu binden, ist eine Ausschreibung der Winterdienstleistung erforderlich.

 

Die Gemeinde möge sich positionieren, wer an der Ausschreibung beteiligt werden soll.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

abhängig vom Ausschreibungsergebnis

 

 

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