Beschlussvorlage - VO/GV 17/20/018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Erbringung der Winterdienstleistungen wird zum 01.11.2020 neu vergeben.

Zur Planungssicherheit soll ein Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von ____ Jahren geschlossen werden.

Die Angebotsabfrage erfolgt für:

Räumdienst

Streudienst

Räum- und Streudienst

Zuschlag Sonn- und Feiertage

Auftausalz / Sand

Bedarfsposition Bereitstellungspauschale

 

 

 

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Sachverhalt

Der Vertrag über die Durchführung des Winterdienstes vom 12.11.2013 zwischen der Gemeinde Siedenbrünzow und Stefan Scheffka Kommunale Dienstleistungen endete mit Ablauf des 31.03.2020. Eine Verlängerungsklausel wurde nicht vereinbart.

Sofern die Gemeinde nicht beabsichtigt den Winterdienst selbst durchzuführen, ist eine neue Vergabe der Winterdienstleistung erforderlich.

 

Die Gemeinde möge sich positionieren, wer an der Ausschreibung beteiligt werden soll.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

abhängig vom Ausschreibungsergebnis

 

 

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