Beschlussvorlage - VO/GV 73/20/013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Gemeindevertretung stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss  der Gemeinde zum 31. Dezember 2018 fest.

2. Die Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen in Höhe von 2.374,30 € wird beschlossen.

 

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Sachverhalt

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Demmin-Land  hat den Jahresabschluss 2018 der Gemeinde zum 31. Dezember 2018 gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz am 11.06.2020 geprüft. Er hat das Ergebnis in seiner/m Niederschrift/Prüfvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Die Unterlagen sind dieser Vorlage beigefügt.

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 hat zu keinen Beanstandungen geführt.

Die Bilanzsumme 2018 beträgt  3.862.537,30 €.

Das Jahresergebnis 2018 vor Veränderungen der Rücklage beträgt - 50.011,81 €.

Das Jahresergebnis 2018 beträgt nach Veränderung der Rücklagen - 47.637,51 €.

Aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen wurde ein Betrag  in Höhe von 2.374,30 € entnommen.

 

Die Finanzrechnung 2018 weist aus dem Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen und dem Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten einen Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von  -83.028,08 € aus.

Der Gemeinde ist am Ende 2018 ein Zahlungsmittelbestand in Höhe von 126.231,31 € geblieben.

Der Haushaltsausgleich ist insgesamt nicht gegeben.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 11.06.2020 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde zum 31. Dezember 2018 zu empfehlen.

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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Anlagen

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