Beratung - VO/GV 73/20/014
Grunddaten
- Betreff:
-
Feuerwehrgerätehaus Sommersdorf - Stellplatz für neues Fahrzeug
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beratung
- Körperschaft:
- Gemeinde Sommersdorf
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Petra Schönberg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Gemeindevertretung Sommersdorf
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Vorberatung
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29.06.2020
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Sachverhalt
Die Stellplätze für die Fahrzeuge sowie die funktionalen Räume der Freiwilligen Feuerwehr Sommersdorf befinden sich im Speicher des denkmalgeschützten Schlossensembles.
Im Feuerwehrbedarfsplan des Amtes Demmin-Land vom 21.09.2015 wird für die FFW Sommersdorf, welche dem Löschverband Süd-West als Hilfseinheit zugeordnet ist, als Fahrzeug ein TLF 3000 (Staffel) vorgesehen.
Der Feuerwehrbedarfsplan wird im Abstand von fünf Jahren fortgeschrieben und den veränderten Erfordernissen angepasst.
Die Größe des geplanten TLF 3000 beträgt in der Standardausführung für 4 + 1 Person ca. 7,0 / 2,5 / 3,3 m (Länge / Breite / Höhe). Bei einem TLF 3000 mit Doppelkabine für 8 +1 Person verändert sich die Länge auf ca. 8,0 m.
Die Raumhöhe des vorhandenen Stellplatzes ist mit ca. 3,19 m und 3,31 m bis zur Unterkante der Unterzüge bzw. generell mit 3,36 m für einen TLF 3000 zu niedrig.
Neue FW-Tore werden in einer Mindestbreite von 3,60 m und eine Mindesthöhe von 4,0 m geplant. Die vorhandenen Tore sind kleiner.
Die Beratung zu diesem Problem anhand der Bestandsunterlagen zum Speicher mit der beim Bau von FW-Gerätehäusern erfahrenen Baukonzept Neubrandenburg GmbH, Herrn Haker und Herrn Flader, führte zu folgenden Vorschlägen:
1.) Anschaffung eines neuen Fahrzeuges in der Größe des vorhandenen Fahrzeuges, so dass kein grundlegender Umbau erforderlich wird. Ein neues TSF-W kostet zum Beispiel 150.000 bis 170.000 €. Die Feuerwehrbedarfsplanung muss dann angepasst werden.
2.) Der Stellplatz im Speicher ist für den TLF 3000 zu niedrig. Das Absenken des Fußbodens im Speicher führt zu einem großen Gefälle einschließlich auf der vor dem Tor liegenden Auffahrt. In der außen befindlichen Pflasterfläche entstehen Absätze zwischen Auffahrt und Pflasterfläche, die Stolper- und Rutschgefahren darstellen. Zusätzlich wird das Eindringen von Wasser ins Gebäude begünstigt.
Ein Umbau muss in Abstimmung mit der Hanseatischen Unfallkasse (HFUK) erfolgen, um anhand der Vorschriften Gefährdungen im Feuerwehrdienst vorab zu erkennen und auszuschließen.
Für den TLF 3000, der ca. 400.000 € kostet, wird daher der Neubau eines FW-Gerätehauses (nur Stellplatz) passend zu den vorhandenen Gebäuden genannt. Bei dieser eventuellen Möglichkeit soll der Sozialtrakt im Speicher untergebracht werden und einen Verbindungsgang zum Stellplatz erhalten. Es werden Umbauarbeiten im Speicher unter Beachtung von Statik, Brandschutz und Denkmalschutz und der Neubau erforderlich.
Der Standort könnte vorn links am Schlossensemble auf dem Flurstück 58 sein, welches sich aber nicht im Eigentum der Gemeinde Sommersdorf befindet. Die Zustimmung der Denkmalbehörde ist ebenfalls Voraussetzung für weitere Überlegungen.
Die Kostenschätzung in der Vorplanung für den Neubau eines Gebäudes mit zwei Stellplätzen und der Umbau eines vorhandenen Gutshauses ohne Anforderungen des Denkmalschutzes betrugen 2019 ca. 850.000 €. Die Variante ist in etwa vergleichbar und dient nur als Orientierung.
3.) Am gleichen Standort kann für den TLF 3000 auch passend zum Schlossensemble ein separates komplettes neues FW - Gerätehaus geplant werden. Wie unter Pkt. 2 sind die Denkmalbehörde und die HFUK zu beteiligen. Die Kosten eines ähnlichen Gebäudes mit zwei Stellplätzen und Sozialtrakt (Wehrleiterbüro, Umkleiden, Sanitärräume) betrugen 2018 ca. 500.000 €. Hier müssen die Preissteigerungen der Baubranche, die Zusatzkosten für den Denkmalschutz, zusätzliche Räume und Grunderwerbskosten zugerechnet werden, so dass bei den Varianten 2 und 3 von ähnlichen Kosten, ca. 850.000 €, ausgegangen werden muss.
Im Ergebnis der Beratung ist es für das Amt wichtig, welchen Weg die Gemeinde Sommersdorf in Zusammenarbeit mit ihrer FFW weiter zu verfolgen und zu prüfen beabsichtigt. Der Punkt 1 zieht Änderungen im Feuerwehrbedarfsplan nach sich, was aber möglich ist. Bei Tendenz zu den Punkten 2 oder 3 werden Machbarkeitsprüfungen unter Einbeziehung der Denkmalbehörde und der HFUK notwendig. Ein Planungsbüro muss damit beauftragt werden.
Die Kosten für die Neu- und Umbauten dienen nur als Orientierung. Erst eine auf die Verhältnisse der Feuerwehr Sommersdorf abgestimmte Planung ermöglicht eine genauere Ermittlung der Kosten.
Finanz. Auswirkung
Im Haushalt 2020 sind nur 10.000 € unter dem Produktsachkonto 73/12600/09600000 Projekt F003 für eventuell anfallende Planungskosten für einen Umbau ( für den bei der Haushaltsplanerstellung deutlich geringere Gesamtkosten angesetzt wurden) . Die jetzt geschätzten Kosten sowohl für die Variante 2 als auch für die 3 sind zur Zeit nicht finanziell abgesichert. Selbst bei Fördermittelzusagen kann noch nichts über die Höhe und Bereitstellung des Gemeindeanteils gesagt werden.