Beschlussvorlage - VO/GV 73/20/017
Grunddaten
- Betreff:
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Beschlussfassung zur Beantragung von Fördermitteln zur Anschaffung eines Mittleren Löschfahrzeugs (MLF)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Sommersdorf
- Federführend:
- Zentrale Dienste / Organisation
- Bearbeiter:
- Kati Wolff
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Sommersdorf
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Entscheidung
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28.09.2020
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Sachverhalt
Der Feuerwehrbedarfsplan des Amtes Demmin – Land sieht für die Gemeinde derzeit ein Tanklöschfahrzeug (TLF 3000-Staffel) vor. Dieser Plan wird zeitnah (laut Beschluss aus der Sitzung des Amtsausschusses vom 16.06.2020) mit einem Mittleren Löschfahrzeug (MLF) für die Gemeinde fortgeschrieben. Spätestens bei Übernahme des Fahrzeugs muss der Brandschutzbedarfsplan ein MLF für die Freiwillige Feuerwehr Sommersdorf vorsehen.
Laut Beratung der Gemeindevertretung Sommersdorf am 29.06.2020 ist die FFW Sommersdorf damit einverstanden, dass anstatt eines TLF3000 ein Mittleres Löschfahrzeug beschafft wird. Dieses könnte im vorhandenen Gebäude untergebracht werden, so dass kein grundlegender Umbau des Feuerwehrgerätehauses Sommersdorf erforderlich wird.
Aus der Richtlinie zur Förderung des Brandschutzwesens im Landkreis MSE in Verbindung mit einer Kofinanzierungshilfe können Fördermittel beantragt werden. Aktuell wird von einem Anschaffungswert von ca. 200.000 € ausgegangen, bei einer 1/3-Förderung würden aktuell ca. 66.700 € Eigenmittel benötigt. Es wird versucht mehr Fördermittel zu beantragen, um den Gemeindeanteil so gering wie möglich zu halten.
Finanz. Auswirkung
Die Gemeinde hat für die Eigenanteilaufbringung bereits einige Jahre je 3.500 € angespart. Mit dem in 2020 eingeplanten Ratenbetrag sind es z.Z. insgesamt 21.000 €. Diese werden nicht reichen. Bei der HH-Planung 2021 wird erst ersichtlich, in wie weit ein weiterer Teil der liquiden Mittel für den Restbetrag eingesetzt werden kann. Für den dann noch fehlenden Eigenanteil wird die Gemeinde eine Investitions-Kreditaufnahme einplanen müssen, die genehmigungspflichtig sein wird.