Beschlussvorlage - VO/GV 73/20/019
Grunddaten
- Betreff:
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Beschlussvorlage zur Auftragsvergabe - Baugrunduntersuchung der geplanten Umschlagstelle im Kummerower See
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Sommersdorf
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Petra Schönberg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Sommersdorf
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Entscheidung
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28.09.2020
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt den Bürgermeister und seinen Stellvertreter zu ermächtigen, den Auftrag für die Baugrunduntersuchung der Umschlagstelle im Kummerower See im Rahmen der in den Haushalt eingestellten finanziellen Mittel an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.
Sachverhalt
Für den Ausbau der Hafenanlage in Sommersdorf liegen der Nutzungsvertrag mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) für den Bereich des Kummerower Sees und die strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung der WSV vor.
Beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte wurde die Genehmigung nach § 6 Abs. 1 des Wasserverkehrs- und Hafensicherheitsgesetzes (WVHaSiG M-V) beantragt. Diese Genehmigung bezieht die Stellungnahmen der Fachämter des Landkreises und des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Mecklenburgische Seenplatte sowie die Stellungnahmen weiterer Behörden ein. Es ist eine umfassende Genehmigung, die beim Landesförderinstitut (LFI) zur Bearbeitung des Förderantrages eingereicht werden muss und damit Voraussetzung für die Bewilligung von Fördermitteln ist.
Im laufenden Verfahren zur Genehmigung nach § 6 WVHaSiG ist die Verwertung bzw. Verbringung des Spülgutes noch nicht gelöst, da es nach Abtrocknung nicht innerhalb der geplanten Spülfläche verbleiben darf. Die Ausbringung auf landwirtschaftliche Nutzflächen und die Verwendung als Füllboden sind durch die hohen Transportaufwendungen sehr kostenintensiv.
Herr Henke vom Ingenieurbüro Neukalen ersuchte beim Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) in Stralsund anhand der vorliegenden Baugrunduntersuchung und der chemischen Analyse des Baggergutes die Prüfung der Verklappung des Spülgutes in den Kummerower See. Das WSA äußerte keine grundsätzlichen Bedenken und wies darauf hin, dass eine wasserrechtliche Genehmigung der zuständigen Wasserbehörde (StALU) für die Umlagerung erforderlich ist. Sie wurde im Juni beantragt. Weiterhin benannte das WSA eine genaue Umlagerungsfläche im Kummerower See anhand von vier Eckpunktkoordinaten.
Um die Umlagerung des Spülgutes durch das StALU beurteilen und prüfen zu können, wurde die Beprobung der Umschlagstelle (Chemie, Kornverteilung, Siebkurve, Wassertiefe) vom StALU gefordert. Dafür werden drei Angebote eingeholt und durch die Ingenieurbüro Neukalen GmbH und das Amt geprüft. Um den Auftrag im Anschluss kurzfristig vergeben und ausführen zu können, ist die Ermächtigung des Bürgermeisters und seines Stellvertreters sachdienlich.