Beschlussvorlage - VO/GV 13/20/011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Warrenzin beschließt die Satzung zur 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Warrenzin über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände „Trebel“, „Untere Tollense/Mittlere Peene“ und „Obere Peene“ vom 23.09.2015

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Sachverhalt

Mit Beitragsbescheid vom 06.02.2020 hat der Wasser- und Bodenverband „Trebel“ den Beitragssatz für die Wasser- und Bodenverbandsgebühren von 8,20 €/Berechnungseinheit auf 9,20 €/Berechnungseinheit erhöht. Der Beschluss hierzu wurde auf der Verbandsversammlung des Wasser- und Bodenverbandes „Trebel“ im Jahr 2019 gefasst.

Die Beiträge für den Wasser- und Bodenverband Trebel haben sich damit von 8093,73 € im Jahr 2019 auf 9081,41 € im Jahr 2020 erhöht. Um die Beiträge auszugleichen ist es notwendig den Beitrag um 1,00 €/Berechnungseinheit ab dem Jahr 2020 zu erhöhen.

Da eine direkte Umlage im Jahr 2020 wegen der bereits vorangeschrittenen Jahreszeit nicht mehr sinnvoll erscheint, erfolgt die Umlage für 2020 im Jahr 2021. Inklusive des Verwaltungskostenanteils erhöhen sich dann die Beiträge für den Wasser- und Bodenverband „Trebel“ auf 10,55 €/Berechnungseinheit. Ab dem Jahr 2022 beträgt dann der Beitrag wegen des Wegfalls des Ausgleichbetrages 2020 9,55 €/Berechnungseinheit.

Die Beiträge für die Wasser- und Bodenverbände „Untere Tollense/Mittlere Peene“ und „Obere Peene“ bleiben voraussichtlich auch 2021 unverändert.

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Finanz. Auswirkung

Im Jahr 2021 werden die Beitragserhöhungen per Jahresbescheid auf die Pflichtigen umgelegt. Gleichzeitig erfolgt der Ausgleich für die höheren Ausgaben im Jahr 2020. Ab dem Jahr 2022 wird dann nur die einfache Beitragserhöhung umgelegt.

 

 

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