Beschlussvorlage - VO/GV 13/20/013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt nach § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2018.

 

 

Herr Bürgermeister Kussmann nahm gemäß § 24 Abs. 1 KV MV an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

 

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Sachverhalt

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes  hat den Jahresabschluss 2018 der Gemeinde zum 31.Dezember 2018  gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz geprüft. Er hat das Ergebnis in seinem abschließenden Prüfvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Die entsprechenden Unterlagen sind der Vorlage zur Feststellung des Jahresabschlusses beigefügt.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 hat zu keinen Beanstandungen geführt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.09.2020. beschlossen, der Gemeindevertretung die Entlastung des Bürgermeisters  für das Haushaltsjahr 2018 zu empfehlen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

siehe Anlagen Jahresrechnung

 

 

 

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