Beschlussvorlage - VO/GV 13/20/014

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung stellt nach § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V den am 24.09.2020 vom Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes  geprüften Jahresabschluss der Gemeinde zum 31.Dezember 2018 fest.

Die Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen in Höhe von 4.180,39 € wird gebilligt.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes hat den Jahresabschluss 2018 der Gemeinde zum 31.Dezember 2018 gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz am 24.09.2020 geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Ergebnisrechnung:

Die Bilanzsumme 2018 beträgt                                                                     3.419.615,95 €.

Das Jahresergebnis 2018 vor Veränderungen der Rücklagen beträgt            - 89.716,72 €.

Es werden 55.094,97 € der Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich (Pflichtrücklage)  und 4.180,39 € der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen entnommen..

Das Jahresergebnis 2018 beträgt nach Veränderung der Rücklagen              -30.441,36 €.

Mit Verrechnung des Vorjahresvortrages (- 286.810,81 €) wird ein Fehlbetrag  ins Folgejahr übertragen.

Finanzrechnung:

Die Finanzrechnung 2018 weist aus dem Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen und dem Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten einen Finanzmittelfehlbedarf in Höhe von 64.287,40 € aus.

Der Gemeinde verbleibt zum 31.12.2018 ein Geldmittelbestand in Höhe von

216.691,17 €.

 

Der Haushaltsausgleich ist insgesamt nicht gegeben (Der Ergebnishaushalt geht nicht auf.)

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde zum 31.Dezember 2018 zu empfehlen

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Siehe Anlagen

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...