Beschlussvorlage - VO/GV 17/20/027

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung stellt nach § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V den am 24.09.2020 vom Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes geprüften Jahresabschluss der Gemeinde zum 31.Dezember 2018 fest.

 

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Sachverhalt

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes  hat den Jahresabschluss 2018 der Gemeinde zum 31.Dezember 2018 gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz am 24.09.2020 geprüft  und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Ergebnisrechnung:

Die Bilanzsumme 2018 beträgt                                                                     5.614.042,98 €.

Das Jahresergebnis 2018 beträgt                                                                    235.269,34 €.

 

Mit Verrechnung des Vorjahresvortrages (156.565,22 €) wird ein Überschuss in Höhe von 391.834,56 €  ins Folgejahr übertragen.

Finanzrechnung:

Die Finanzrechnung 2018 weist aus dem Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen und dem Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten einen Finanzmittelüberschuss in Höhe von 212.021,09 € aus.

Nach Abzug der gebildeten Ermächtigungsvorträge (insgesamt: 113.035,70 €) bleiben der Gemeinde per 31.12.2018 verfügbare Mittel  in Höhe von 709.808,57 €.

Der Haushaltsausgleich ist insgesamt gegeben (Der Finanzrechnung ist ausgeglichen; die Ergebnisrechnung ebenfalls.)

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde zum 31.Dezember 2017 zu empfehlen

 

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Finanz. Auswirkung

keine

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Anlagen

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