Beschlussvorlage - VO/GV 30/20/013
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussfassung zur Kreditumschuldung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Beggerow
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Manuela Böttcher
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Gemeindevertretung Beggerow
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Entscheidung
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12.11.2020
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Sachverhalt
Die Zinsbindungsfrist des Altschulden/ Modernisierungskredites Nr.: 6700139238 bei der Deutschen Kreditbank AG (Restschuld dann: 984.158,76 €) läuft am 30.05.2021 aus. Bis dahin werden von verschiedenen Kreditinstituten Angebote eingeholt. Um dann zeitnah dem zinsgünstigsten den Zuschlag zu erteilen, wird vorab dieser Beschluss gefasst.
Laut erster Information vom Innenministerium wird die Gemeinde Beggerow wohl eine von den Gemeinden sein, die den Entschuldungsfond für Altverbindlichkeiten in Anspruch nehmen können und entsprechend sollte der Kredit so gewählt werden, dass er jederzeit sondertilgungsreif ist. Hierzu eignet sich ein variabler Kredit. Es wird keine Zinsbindung und entsprechend auch keine einzuhaltende Frist geben und der Zinssatz wird regelmäßig an den aktuellen Zinsmarkt angepasst.
