Beschlussvorlage - VO/GV 51/20/018
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussfassung über ein Gutachten zum künftigen Betrieb des Campingplatzes Gravelotte
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Meesiger
- Federführend:
- LVB
- Bearbeiter:
- Jörg Puchert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Meesiger
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Entscheidung
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24.11.2020
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Meesiger beschließt ein Gutachten zum künftigen Betrieb des Campingplatzes Gravelotte erstellen zu lassen.
Folgende Betriebsmodelle sollen untersucht werden (nicht zutreffendes bitte streichen):
- Regiebetrieb
- gemeindeeigene GmbH
- Bewirtschaftungsmodell mit einem Dienstleister
- Fremdverpachtung.
Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, im Anschluss an das Vergabeverfahren den Auftrag an den Anbieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu erteilen.
Sachverhalt
Das Handeln der öffentlichen Verwaltung hat sich stets am Grundsatz der Wirtschaftlichkeit auszurichten. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland räumt in Artikel 114 Abs. 2 dem Gebot der Wirtschaftlichkeit Verfassungsrang ein, die Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern legt dem folgend fest, dass die Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erfolgt. Eine grundlegende Voraussetzung, um Haushaltsmittel wirtschaftlich einsetzen zu können, ist die Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen. Sie dienen der systematischen Klärung, ob eine vorgesehene finanzwirksame Maßnahme ein politisches oder gesellschaftliches Ziel erreicht, ob die dabei eingesetzten Ressourcen und das Ergebnis in einem vorteilhaften Verhältnis zueinander stehen und ob sich der Mitteleinsatz auf ein Minimum beschränkt. Bereits frühzeitig sollen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen Aufschluss darüber geben, über welche Handlungsalternativen die Verwaltung verfügt und welche dieser Alternativen unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten vorzuziehen ist. Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen können zudem wesentlich dazu beitragen, Entscheidungen der Verwaltung transparent und für Außenstehende nachvollziehbar zu machen.
Die Saison 2020 wurde nach Aufgabe des Bewirtschafters unter vollem Einsatz der Bürgermeisterin sowie eigens eingestelltem Personal aufrecht erhalten. Auch die Saison 2021 kann mit eigenem Personal bestritten werden. Auf die Gemeindevertretung kommt durch die neue Situation die Aufgabe zu, hinsichtlich der künftigen Organisationsform des Campingplatzbetriebes unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten auf die richtige Organisationsform zu entscheiden. Ein entsprechendes Unternehmen soll beauftragt werden, eine fundierte Entscheidungshilfe zu erstellen. Darin sollen relevanten Handlungsalternativen unter Berücksichtigung folgender Parameter aufgezeigt werden:
- Rechtliche Auswirkungen (Amt-Gemeindevertretung-CP)
- Finanzielle Auswirkungen auf Haushalt/Bilanz der Gemeinde.
Mögliche zu untersuchende Handlungsalternativen:
- Regiebetrieb
- gemeindeeigene GmbH
- Bewirtschaftungsmodell mit einem Dienstleister
- Fremdverpachtung.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Meesiger soll auf Grundlage der Handlungsempfehlungen aus dem Gutachten eine betriebswirtschaftlich fundierte Entscheidung bezüglich des Campingplatzbetriebes treffen können. Zu diesem Zweck werden mindestens drei Beratungsunternehmen zur Abgabe eines Angebotes angeschrieben. Die Kosten werden von der Verwaltung auf ca. 2.500 - 3.000 € brutto pro zu untersuchendem Betriebsmodell geschätzt.
Finanz. Auswirkung
In Abstimmung mit der Bürgermeisterin sollen dafür die eingeplanten Gelder, die für die Kalkulation der Gebühren vorgesehen waren, genutzt werden, da die Kalkulation verwaltungsintern vorgenommen wird. Für die Kalkulation wurden beim Campingplatz 8.000€ und beim Wasserwanderrastplatz 2.000 € eingeplant.