Beschlussvorlage - VO/GV 51/20/020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Neufassung der Parkgebührenordnung nach anliegendem Entwurf.

alternativ:

Die Gemeindevertretung beschließt die Neufassung der Parkgebührenordnung nach anliegendem Entwurf mit folgeden Änderungen:

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Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Änderung an der Einstellung des Parkautomaten zu veranlassen.

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Sachverhalt

Die Bürgermeisterin schlägt eine Überarbeitung der geltenden Parkgebührenordnung vom 30.9.2014 vor. Im Einzelnen geht es um die Einführung bzw. Änderung folgender Punkte:

- In § 3 Satz 2 soll der bislang geltende Tagessatz von 4,00 € auf 5,00 € angehoben werden.

- In § 4 (Ermäßigungen) gab es eine Saisonparkkarte für Einwohner zu 10,00 € bislang nur für ein auf sie zugelassenes Fahrzeug. Zukünftig soll es eine Ermäßigung für jedes auf sie zugelassene Fahrzeug geben.

Die Vergünstigung für Inhaber eines Dauerliegesplatzes im Hafen soll gestrichen werden.

Neu eingeführt werden soll dagegen eine Vergünstigung für die Dauercamper auf dem Campingplatz (soll nicht für die "Terrassen"plätze gelten). Da die Anzahl der zugelassenen Fahrzeuge auf dem Campingplatz für die Dauercamper auf eines reduziert werden soll, wird ihnen die Möglichkeit gegeben, mit einem zweiten Fahrzeug vergünstigt auf dem Parkplatz zu parken. Für die Terrassennutzer soll diese Vergünstigung nicht eingeführt werden, da hier zwei Fahrzeuge je Dauernutzer auf dem Wochenendplatz (Terrassen) zulässig bleiben sollen. Die Bürgermeisterin schlägt vor, die Ermäßigung für Dauercamper auf 20,00 € je angefangenem Monat festzusetzen.

Die übrigen Bestimmungen bleiben unverändert. Insbesondere sind sämtliche Vergünstigungen wie bislang beim Amt Demmin-Land unter Nachweis der Berechtigung zu beantragen.

Die Änderung soll am dem 1.1.2021 in Kraft treten.

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Finanz. Auswirkung

Eine Veränderung der Einnahmesituation ist nur schwer vorher zu sehen bzw. vorher zu sagen. Wegen der Erhöhung des Tagessatzes von 4,00 € auf 5,00 € kann wohl mit einer leichten Erhöhung der Einnahmen aus Parkgebühren gerechnet werden.

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Anlagen

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