Beschlussvorlage - VO/GV 51/20/030

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Beantragung von Fördermitteln bei gesicherter Gesamt-Finanzierung und Ausschöpfung aller Fördermöglichkeiten.

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Sachverhalt

Die Gemeinde beabsichtigt die Erneuerung des straßenbegleitenden Gehweges entlang der Ortsdurchfahrt der Kreisstraße MSE 43 an den Straßen "Stäch", "Unnerdörp" und "Hohl Wech". Die maroden Gehwegplatten sollen über 670 m, davon im "Hohl Wech" teilweise beidseitig, aufgenommen und durch Rechteckpflaster ersetzt werden. Die Grundstückszufahrten werden gemäß der aktuellen Richtlinie erneuert. In diesem Zuge sollten die maroden Borde an der Kreisstraße mit erneuert werden. Die barrierefreie Gestaltung der Bushaltestelle "Unnerdörp" in Richtung Demmin und Borrentin sollte in diesem Zusammenhang mit erfolgen. Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte als Baulastträger der Kreisstraße MSE 43 und Grundstückseigentümer des Flurstückes 215/4 der Flur 2 der Gemarkung Meesiger ist in die Planung der Baumaßnahme einzubinden. Für die Planung ist ein Ingenieurbüro zu beauftragen, welches durch Verhandlungsvergabe zu ermitteln ist. Anhand einer groben Kostenschätzung durch die Bauverwaltung wurden für die gesamte Baumaßnahme Gesamtkosten in Höhe von ca. 220.000 €, davon 180.000 € Baukosten und 40.000 € Baunebenkosten (Ingenieurleistungen, Vermessung, Baugrunduntersuchung), ermittelt. Genauere Kosten sind durch ein zu beauftragendes Ingenieurbüro zu ermitteln und zu berechnen. Da der gemeindliche Gehweg im Bereich "Stäch" und "Unnerdörp" teilweise über private Grundstücke verläuft, ist Grunderwerb erforderlich. Da dieser  ggf. durch Flurstückstausch zu bereinigen ist, sind in den Gesamtkosten keine Grunderwerbskosten enthalten. Der Gehweg "Unnerdörp" am Gemeindehaus bis zum Friedhof ist ebenfalls nicht in den Kosten enthalten, da dieser augenscheinlich noch in erhaltungswürdigem Zustand ist. Für die geplante Baumaßnahme ist die Möglichkeit der Beantragung einer Zuwendung aus dem Dorferneuerungsprogramm gemäß der Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung zu prüfen. Hier wäre eine Förderung von 75 % der förderfähigen Kosten möglich. In diesem Fall ist nach Bindung eines Ingenieurbüros mit Abschluss eines Honorarvertrages der Antrag einschließlich vollständiger Planungsunterlagen zur Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) des Leistungsbildes Verkehrsanlagen gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) bis zum 31.08.2021 beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte einzureichen. Nach Vorlage des Zuwendungsbescheides könnte mit der Ausschreibung und Ausführung der Bauleistungen im Sommer 2022 begonnen werden. Sofern diese Fördermöglichkeit für die geplante Baumaßnahme der Gemeinde nicht greift, sollten andere Möglichkeiten geprüft werden.       

 

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Finanz. Auswirkung

Bei Fördermitteln in Höhe von 75 % müsste die Gemeinde bei Gesamtkosten von insgesamt 220.000 € einen Eigenanteil in Höhe von 55.000 € bereitstellen. Zur Zeit hat sie in 2020 für Gehwegerneuerung 45.000 € eingeplant, die als Ermächtigung nach 2021 übertragen und für die anfallenden Planungskosten eingesetzt werden können. Die restlichen 10.000 € müssen dann in 2022 neu eingeplant werden.

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