Beschlussvorlage - VO/GV 15/20/020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung stellt nach § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V den am 11.06.2020 vom Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes  geprüften Jahresabschluss der Gemeinde zum 31.Dezember 2018 fest.

 

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Sachverhalt

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes hat den Jahresabschluss 2018 der Gemeinde zum 31.Dezember 2018 gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz am 11.06.2020 geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Ergebnisrechnung:

Die Bilanzsumme 2018 beträgt                                                                     4.259.668,02 €.

Das Jahresergebnis 2018 vor Veränderungen der Rücklagen beträgt               -2.835,95 €.

Es werden 0,00 € der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen entnommen..

Das Jahresergebnis 2018 beträgt nach Veränderung der Rücklagen                -2.835,95 €.

Mit Verrechnung des Vorjahresvortrages (493.450,02 €) wird ein Überschuss in Höhe von 490.614,07 € ins Folgejahr übertragen.

 

Finanzrechnung:

Die Finanzrechnung 2018 weist aus dem Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen und dem Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten einen Finanzmittelfehlbedarf in Höhe von 30.294,69 € aus.

Der Gemeinde verbleibt zum 31.12.2018 ein Geldmittelbestand in Höhe von

946.275,35 €.

 

Der Haushaltsausgleich ist insgesamt gegeben

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde zum 31.Dezember 2018 zu empfehlen

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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