Beschlussvorlage - VO/GV 35/20/010
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Hohenbollentin
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Kathleen Fredrich
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Hohenbollentin
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Entscheidung
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10.12.2020
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung stellt nach § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V den am 29.10.2020 vom Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes geprüften Jahresabschluss der Gemeinde zum 31.Dezember 2018 fest.
Die Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen in Höhe von 4.454,70 € wird gebilligt.
Sachverhalt
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes hat den Jahresabschluss 2018 der Gemeinde zum 31.Dezember 2018 gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz am 29.10.2020 geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Ergebnisrechnung:
Die Bilanzsumme 2018 beträgt 383.618,89 €.
Das Jahresergebnis 2018 vor Veränderungen der Rücklagen beträgt 18.612,86 €.
Es werden 4.454,70 € der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen entnommen..
Das Jahresergebnis 2018 beträgt nach Veränderung der Rücklagen 23.067,56 €.
Mit Verrechnung des Vorjahresvortrages (- 90.801,87 €) wird ein Fehlbetrag ins Folgejahr übertragen.
Finanzrechnung:
Die Finanzrechnung 2018 weist aus dem Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen und dem Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten einen Finanzmittelüberschuss in Höhe von 22.769,71 € aus.
Der Gemeinde verbleibt zum 31.12.2018 ein Geldmittelbestand in Höhe von
26.857,81 €; für die Planung 2019 stehen abzüglich der vorgetragenen Ermächtigungen in Höhe von 1.300,00 € liquide Mittel in Höhe von 25.557,81 € zur Verfügung..
Der Haushaltsausgleich ist insgesamt nicht gegeben (Der Ergebnishaushalt geht nicht auf.)
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde zum 31.Dezember 2018 zu empfehlen
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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