Beschlussvorlage - VO/GV 20/20/041
Grunddaten
- Betreff:
 - 
Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2018
 
- Status:
 - öffentlich (Vorlage freigegeben)
 
- Vorlageart:
 - Beschlussvorlage
 
- Körperschaft:
 - Gemeinde Borrentin
 
- Federführend:
 - Finanzen
 
- Bearbeiter:
 - Kathleen Fredrich
 
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA | 
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Erledigt
 
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 Gemeindevertretung Borrentin 
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 Entscheidung 
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 25.02.2021 
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Erledigt
 
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 Gemeindevertretung Borrentin 
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 Entscheidung 
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 25.02.2021 
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung stellt nach § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V den am 29.10.2020 vom Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes geprüften Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember 2018 fest.
Die Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage in Höhe von 31.049,22 € wird beschlossen.
Sachverhalt
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes hat den Jahresabschluss 2018 der Gemeinde zum 31.Dezember 2018 gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz am 29.10.2020 geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Ergebnisrechnung:
Die Bilanzsumme 2018 beträgt 7.122.313,32 €.
Das Jahresergebnis 2018 vor Veränderungen der Rücklagen beträgt .. .52.296,28 €.
Aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen werden 31.049,22 € zur Reduzierung des Fehlbetrages entnommen.
Das Jahresergebnis 2018 beträgt nach Veränderung der Rücklagen 83.345,50. €.
Mit Verrechnung des Vorjahresvortrages (-509.034,95 €) wird ein Fehlbetrag in Höhe von -425.689,45 € ins Folgejahr übertragen.
Finanzrechnung:
Die Finanzrechnung 2018 weist aus dem Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen und dem Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten einen Finanzmittelüberschuss in Höhe von 195.581,46 € aus.
Nach Abzug der gebildeten Ermächtigungsvorträge (insgesamt: 38.449,61 €) bleiben der Gemeinde per 31.12.2018 verfügbare Mittel in Höhe von 233.773,31. €.
Der Haushaltsausgleich ist insgesamt nicht gegeben (Der Finanzrechnung ist ausgeglichen; die Ergebnisrechnung nicht).
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde zum 31.Dezember 2018 zu empfehlen.
Anlagen
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