Beschlussvorlage - VO/GV 73/21/026

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde für das

Haushaltsjahr 2021

 

Reduzieren

Sachverhalt

Gemäß §§ 45 ff Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeindevertretung für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist Bestandteil der Haushaltssatzung und enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde  voraussichtlich

1. anfallenden Erträge und eingehende Einzahlungen,

2. entstehende Aufwendungen und zu leistende Auszahlungen  und

3. notwendige Verpflichtungsermächtigungen .

Die von der Gemeindevertretung beschlossene Haushaltssatzung mit den Anlagen ist vor ihrer öffentlichen Bekanntmachung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen unver-züglich der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Enthält die Haushaltssatzung genehmi-gungspflichtige Bestandteile, so darf sie erst nach Genehmigung der Rechtsaufsichts-behörde bekannt gemacht werden.

Der Haushaltsplan wurde in einer Finanzausschusssitzung vorbereitet. Der Finanzausschuss schlägt der Gemeindevertretung die Beschlussfassung vor.

Die Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde muss eingeholt werden.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...