Beschlussvorlage - VO/GV 54/21/015

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Kentzlin beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021.  

 

Reduzieren

Sachverhalt

Gemäß §§ 45 ff Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern hat die

Gemeindevertretung für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Der Haushaltsplan ist Bestandteil der Haushaltssatzung und enthält alle im

Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich

1. anfallenden Erträge und eingehende Einzahlungen,

2. entstehende Aufwendungen und zu leistende Auszahlungen und

3. notwendige Verpflichtungsermächtigungen.

Die von der Gemeindevertretung beschlossene Haushaltssatzung mit den

Anlagen ist mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen unverzüglich der

Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Enthält die Haushaltssatzung

genehmigungspflichtige Bestandteile, so darf sie erst nach Genehmigung der

Rechtsaufsichtsbehörde bekannt gemacht werden.

Am 17.03.2021 wurde der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 in

einer Finanzausschusssitzung vorbereitet.

Der Finanzhaushalt wird mit Einsatz der liquiden Mitteln ausgeglichen. Der

Ausgleich im Ergebnishaushalt wird im Finanzplanzeitraum erreicht.

 

Die Genehmigung durch die Rechtsaufsicht ist nicht notwendig.

Der Finanzausschuss schlägt der Gemeindevertretung die Beschlussfassung vor.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...