Beschlussvorlage - VO/GV 82/21/043

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Parkgebührenordnung unverändert nach anliegendem Entwurf.

 

alternativ:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die in der Anlage beigefügte Parkgebührenordnung mit folgenden Änderungen:

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Sachverhalt

Auf der vergangenen Sitzung hatte sich die Gemeindevertretung für die Einführung von Jahresparkkarten ausgesprochen.

Für den Parkplatz in der Budenstraße (am ehemaligen Landmarkt) sollte jedermann das Recht erhalten, Jahresparkkarten zu erwerben, da dort genügend Platz vorhanden ist.

In der Aalbude sollte dieses Recht wegen des sehr eingeschränkten Parkraums den folgenden Gewerbetreibenden für maximal ein auf sie zugelassenes Fahrzeug vorbehalten sein:

-          dem Betreiber des Restaurants

-          dem Betreiber des mobilen Fischimbisses

-          dem Betreiber des Naturpark-Informationszentrums am Strand

Ergebnis ist der in der Anlage befindliche Entwurf einer Parkgebührenordnung. Die Gebührenhöhe wurde in § 3 letzter Satz nach Wünschen der Gemeindevertretung auf 360 € pro Jahr und Fahrzeug bestimmt. Die Berechtigung zum Erwerb der Jahresparkkarten selbst wird in § 4 geregelt. Besonders hingewiesen wird in diesem Zusammenhang auf dessen Satz 1. Damit wird klargestellt, dass das Recht nur für den Fall freier Stellplätze gilt.

Im Übrigen blieben die Reglungen gegenüber der alten Parkgebührenordnung aus 2017 unverändert.

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Finanz. Auswirkung

Ob sich die Einnahmesituation durch die Einführung der neuen Jahresparkkarten verändert, kann derzeit nicht eingeschätzt werden.

 

 

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Anlagen

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