Beschlussvorlage - VO/GV 16/21/044

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt, der in der Vorplanung durch das Planungsbüro entwickelten Variante 1 den Vorrang vor der Variante 2 zu geben.

Für den Fall, dass die Variante 1 aufgrund erheblicher Planungs- oder Ausführungsschwierigkeiten nicht zur Umsetzung gelangen kann, werden Bürgermeister und Stellvertreter im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ermächtigt, für die Gemeinde Erklärungen über Änderungen oder andere Varianten abzugeben.   

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Sachverhalt

Bekanntermaßen hat die Gemeinde Kletzin mit der Hansestadt Demmin eine Durchführungsvereinbarung zur Errichtung eines Radweges an der Kreisstraße Demmin – Pensin abgeschlossen (Durchführungsvereinbarung vom 19.6.2020). Trägerin der Planung und Durchführung ist danach die Hansestadt Demmin.

Zwischenzeitlich wurde durch das von der Hansestadt Demmin beauftragte Planungsbüro Teetz eine Vorplanung mit einem Variantenvergleich und Kostenberechnung erstellt.

Zur Abstimmung stehen zwei Varianten:

Bei Variante 1 verläuft der Radweg aus Demmin kommend zunächst auf der peeneabgewandten Seite der Kreisstraße, um dann in Höhe Jägerhof die andere Straßenseite (peenezugewandt) zu wechseln.

Bei Variante 2 verläuft der Radweg bis nach Pensin auf der peeneabgewandten Straßenseite. Eine Kreuzung der Kreisstraße (z.B. um an die dortige Badestelle zu gelangen) erfolgt dann erst in Pensin.

Die weiteren Unterschiede zwischen den erarbeiteten Varianten, insbesondere hinsichtlich der baulichen Gestaltung, der Auswirkungen auf Natur und benachbarte Grundstücke sowie der Kosten, sind in der Anlage „Variantenvergleich“ zu dieser Vorlage dargestellt. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Darstellungen in dieser Anlage verwiesen.

Herr Teetz vom gleichnamigen Planungsbüro wurde nach Rücksprache mit dem Bürgermeister am 18.5.2021 fernmündlich zur Sitzung der Gemeindevertretung eingeladen. Er steht auf der Sitzung für Nachfragen und nähere Auskünfte mit den vollständigen Vorplanungsunterlagen zur Verfügung.

Ziel der Befassung durch die Gemeindevertretung ist es, sich für eine der beiden Varianten zu entscheiden, die dann auch Gegenstand der Antragstellung zur Erlangung der Fördermittel sein wird. Seitens der Verwaltung wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die entsprechende Förderrichtlinie derzeit noch in Erarbeitung ist. Mit ihrem Erscheinen wird voraussichtlich in der zweiten Hälfte dieses Jahres zu rechnen sein. Dennoch soll eine Entscheidung für eine bestimmte Variante bereits jetzt erfolgen, um eine sehr zeitnahe Einreichung des Fördermittelantrages zu ermöglichen.

Ein konkreter Ausführungszeitraum ist derzeit noch nicht absehbar. Neben der Gewährung einer Zuwendung sind auch in planerischer Hinsicht einige zu klärende Fragen von Belang, insbesondere die Lage des Vorhabengebiets in unmittelbarer Nähe von Schutzgebieten mit nationaler und internationaler Bedeutung (Peenetal).

Die beiden Varianten waren bereits Gegenstand einer Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses der Hansestadt Demmin. Dort hatte man sich nach Abwägung aller für- und widerstreitenden Interessen dafür entscheiden, der Variante 1 den Vorzug zu geben.

 

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Finanz. Auswirkung

Unter dem Produktsachkonto 54200.01300000 wurden im diesjährigen Gemeindehaushalt für die Maßnahme insgesamt 100.000 € eingeplant, von denen bislang 9.714,81 € für die Erstellung der Vorplanung (Leistungsphasen 1 bis 2) ausgegeben wurden. Mithin steht im aktuellen Gemeindehaushalt noch ein Betrag von 90.285,19 € zur Verfügung.

 

 

 

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Anlagen

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