Beschlussvorlage - VO/GV 15/21/030
Grunddaten
- Betreff:
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Beschlussfassung zur 1. Nachtragssatzung für das Haushaltssatzung 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Hohenmocker
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Bearbeiter:
- Kathleen Fredrich
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hohenmocker
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Entscheidung
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23.06.2021
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Sachverhalt
Die Gemeinde Hohenmocker hat für die Haushaltsjahre 2020/2021 einen Doppelhaushalt beschlossen.
Eine Nachtragshaushaltssatzung ist nach §48 Abs.2 Nr.3 zu erlassen, wenn in einzelnen Positionen erhebliche Veränderung der Aufwendungen entstehen. Das betrifft u.a. die Aufwendungen für die Kreis- und Amtsumlage, die Gastschulbeiträge für die Grundschüler, die Sanierung der Friedhofsmauer u.a.
Nach § 48 Abs. 2 Nr. 5 KLV M-V ist bei Veränderungen im Stellenplan ebenfalls eine Nachtragssatzung aufzustellen. Der Stellenplan verändert sich 2021 gegenüber 2020 um 0,4008 Vollzeitäquivalente durch die Einstellung eines Gemeindearbeiters für 8 Monate.