Beschlussvorlage - VO/GV 15/21/030

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2021.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Die Gemeinde Hohenmocker hat für die Haushaltsjahre 2020/2021 einen Doppelhaushalt beschlossen.

Eine Nachtragshaushaltssatzung ist nach §48 Abs.2 Nr.3 zu erlassen, wenn in einzelnen Positionen erhebliche Veränderung der Aufwendungen entstehen. Das betrifft u.a. die Aufwendungen für die Kreis- und Amtsumlage, die Gastschulbeiträge für die Grundschüler, die Sanierung der Friedhofsmauer u.a.

Nach § 48 Abs. 2 Nr. 5 KLV M-V ist bei Veränderungen im Stellenplan ebenfalls eine Nachtragssatzung aufzustellen. Der Stellenplan verändert sich 2021 gegenüber 2020 um 0,4008 Vollzeitäquivalente durch die Einstellung eines Gemeindearbeiters für 8 Monate.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

  Die Unterlagen werden spätestens zum Sitzungstermin zur Verfügung gestellt.

 

Loading...