Beschlussvorlage - VO/GV 15/21/034

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde ermächtigt den Bürgermeister zur Beauftragung eines geeigneten Elektroplaners für die Planungsleistungen zur Umrüstung bzw. Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlagen in den Ortsteilen Hohenbrünzow, Strehlow und Tentzerow, sofern der Haushaltsansatz nicht überschritten wird.

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Sachverhalt

 

Nach Beschlussfassung der Gemeinde in 2019 zur Umrüstung bzw. Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlagen in den Ortslagen Strehlow, Hohenbrünzow und Tentzerow einschließlich der Beantragung von Fördermitteln aus der Klimaschutzrichtlinie Mecklenburg- Vorpommern wurden zur Vergabe der Planungsleistungen finanzielle Mittel in den Haushalt 2021 eingeplant. Im Zuge der Umsetzung des europäischen Klimaschutzprogramms sind die in den genannten Ortsteilen mit Quecksilberdampfleuchtmittel  bestückten Pilzleuchten durch Erneuerung der Mastköpfe auf LED umzurüsten. Die Lichtmasten sind, soweit möglich, zu erhalten. Die Betonmasten sind zurückzubauen und komplett zu erneuern. Inwieweit die Masten der  technischen bzw. Kofferleuchten erhalten werden können, ist durch einen Fachplaner zu beurteilen. In diesem Zusammenhang sollte die Straßenbeleuchtung, welche sich auf Privatgrundstücken befindet, in den öffentlichen Bereich versetzt werden. Weiterhin sollte die Beleuchtung zwischen den Ortslagen Strehlow und Hohenbrünzow, welche seit Längerem wegen Kabelschadens außer Betrieb ist, durch Erneuerung des Erdkabels und der Lichtpunkte wieder hergestellt werden. Im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mittels elektronischer Vergabe werden mindestens drei Elektroplaner zur Angebotsabgabe aufgefordert. Da die Angebote bis zur Sitzung voraussichtlich nicht vorliegen werden, sollte der Bürgermeister und ein Stellvertreter zur Beauftragung eines geeigneten Elektroplaners sowie zur Aushandlung und Unterzeichnung des Honorarvertrages ermächtigt werden.

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Finanz. Auswirkung

 

Im Haushalt 2021 wurden für die erforderlichen Maßnahmen an den Gemeindestraßen 25.000 € und an den Kreisstraßen 150.000 € eingeplant. Somit sind für die Planunsgleistungen, die nach Kostenschätzung der Bauverwaltung voraussichtlich etwa  70.000 € betragen, ausreichend finanzielle Mittel vorhanden.

 

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