Beschlussvorlage - VO/GV 82/21/045

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Wahltermin für die Neuwahl des/r Bürgermeisters/in in der amtsangehörigen Gemeinde Verchen und die Ergänzungswahl der Gemeindevertretung in der Gemeinde Verchen wird festgesetzt auf den 28. November 2021.

Eine evtl. Stichwahl für die Neuwahl des/r Bürgermeisters/in findet am 12. Dezember 2021 statt.

 

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Sachverhalt

Sowohl die Stelle "Bürgermeister" als auch vier Gemeindevertretungsmandate sind durch Rücktritte frei  geworden. Am 14.07.2021 wurde die Notwendigkeit der beiden Wahlen festgestellt und am 15.07.2021 auf der Homepage des Amtes Demmin-Land bekanntgemacht.

Auf Grund der Amtsniederlegung des ehemaligen Bürgermeisters findet eine Wahl aus besonderem Anlass entsprechend § 44 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 690 ff.) zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.01.2021 (GVOBl. M-V S. 68) statt (ggfls. eine Stichwahl). Hierfür hat der Gesetzgeber gemäß § 45 Abs. 3  LKWG M-V bis zu 5 Monate Zeit gegeben, somit spätestens am 14.12.2021.

Aufgrund der Mandatsniederlegungen von vier Gemeindevertretern findet gemäß § 44 Abs. 5 LKWG M-V eine Ergänzungswahl für die unbesetzten Mandate statt. Hierfür hat der Gesetzgeber gemäß § 45 Abs. 3 LKWG M-V vier Monate Zeit gegeben, somit spätestens am 14.11.2021.

Aufgrund der knappen zeitlichen Vorgaben (Eingang Wahlvorschläge bis 75. Tag vor Wahltag, 14.09.2021) wird es für sinnvoll erachtet, beide Wahlen zusammen durchzuführen und eine Ausnahme vom Durchführungszeitraum für die Ergänzungswahl der Gemeindevertreter zu beantragen.


Ein ehrenamtlicher Bürgermeister/in sowie die neuen Gemeindevertreter werden für den Rest der Wahlperiode gewählt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00

Gesamtkosten:

00,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

1.500,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 11100.50100000 in Höhe von:

1.500,00

 

 

 

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

 

 

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