Beschlussvorlage - VO/GV 13/21/020
Grunddaten
- Betreff:
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Zustimmung zur Wahl des stellv. Gemeindewehrführers der FFw Warrenzin
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Warrenzin
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Petra Kurth
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Warrenzin
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Entscheidung
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25.10.2021
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Sachverhalt
Gemäß § 12 Abs.1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für M/V ( Brandschzu- u.Hilfeleistungsgesetz M/V ) wählen die aktiven Mitglieder der Feuerwehr aus ihrer Mitte für sechs Jahre den stellv. Wehrführer. Die Wahl bedarf der Zustimmung der Gemeindevertretung. Am 11.06.2021 wählten die Kameraden der Feuerwehr Warrenzin Kamerad Ringo Freuer zum stellv. Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr. Dieser wird zum Ehrenbeamten ernannt. Wählbar ist, wer mindestens vier Jahre aktiv einer Freiwilligen Feuerwehr angehört hat, die persönliche und fachliche Eignung vorliegt und wer die für das Amt erforderlichen Lehrgänge besucht oder sich bei Annahme der Wahl zur Teilnahme verpflichtet und das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Eine Wiederwahl ist auch nach Vollendung des 59. Lebensjahr zulässig. Gemäß § 3 der Verordnung über die Laufbahnen, die Dienstgrade und die Ausbildung für die Freiwilligen Feuerwehren, Pflicht und Werkfeuerwehren in M/V muss der Gemeindewehrführer vor einer Wahl oder Bestellung die Ausbildung als Gruppenführer und Leiter einer Feuerwehr erfolgreich abgeschlossen haben. Herr Freuer verfügt über diese Ausbildung.
Im Anschluss an die Beschlussfassung erfolgt die Ernennung mit Übergabe der Ernennungsurkunde. Es ist gem. § 48 Abs. 1 Landesbeamtengesetz M/V nachfolgender Diensteid zu leisten:
"Ich schwöre,das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Verfassung des Landes M/V und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe."
Hinweise:
Der Eid kann auch ohne die Wörter " so wahr mir Gott helfe " geleistet werden.
Erklärt ein Beamter, dass er aus Glaubens- oder Gewissensgründe keinen Eid leisten wolle, kann er anstelle der Wörter " Ich schwöre " die Wörter " Ich gelobe " oder eine andere Beteuerungsformel sprechen.
