Beschlussvorlage - VO/GV 73/22/037
Grunddaten
- Betreff:
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Beschlussfassung zur Auftragsvergabe - Geotechnische Untersuchungen für den Hafenausbau
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Sommersdorf
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Petra Schönberg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Sommersdorf
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Entscheidung
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28.02.2022
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt den Bürgermeister und seine Stellvertreter zu ermächtigen, den Auftrag für die geotechnischen Untersuchungen zur Verwertung des Spülgutes im Rahmen der im Haushalt zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Sachverhalt
Die Planung für das Vorhaben „Ausbau der Hafenanlage in Sommersdorf“ wurde beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Abt. Wasserwirtschaft eingereicht. Voraussetzung zur Erteilung der beantragten Genehmigung nach § 6 Abs. 1 des Wasserverkehrs- und Hafensicherheitsgesetzes M-V ist die Vorlage einer Lösung für die ordnungsgemäße Verwertung bzw. Verbringung des Spülgutes, welches dem Kummerower See entnommen wird.
Die Anfangsvariante, die Sedimente nach dem Abtrocknen auf dem Spülfeld zu belassen und mit Mutterboden vermischt den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen, wurde nochmals von den Behörden mit dem Ergebnis geprüft: Der Verbleib des Baggergutes auf der Ablagerungsfläche ist nicht genehmigungsfähig, da er eine Verschlechterung des vorhandenen Bodens zur Folge hätte.
Die Verklappung der Sedimente in den Kummerower See wurde aus naturschutzfachlichen Gründen abgelehnt.
Somit bleiben folgende Varianten nach dem Abtransport des Baggergutes:
1. Verwertung auf landwirtschaftlichen Flächen oder;
2. Verwendung in der Bauwirtschaft oder;
3. endgültige Ablagerung auf einer Deponie.
Am 17.06.2021 und am 03.11.2021 fanden Treffen mit dem Landkreis MSE und dem StALUMS statt, um Lösungsmöglichkeiten und die notwendigen Schritte für das weitere Vorgehen zu beraten und abzustimmen. Es wurde festgestellt, dass eine zusätzliche Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz nur erforderlich wird, wenn das Baggergut länger als ein Jahr auf dem Spülfeld verbleibt. Weiterhin wird die Beprobung der gesamten Entnahmefläche bis in die Ausbaggerungstiefen als Mischprobe für die unterschiedliche Verwertung verlangt.
Dafür werden über eine freihändige Vergabe drei geeignete Ingenieurbüros für Bodenuntersuchungen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Angebote werden durch die Ingenieurbüro Neukalen GmbH und das Amt geprüft. Um den Auftrag im Anschluss kurzfristig vergeben und ausführen zu können, ist die Ermächtigung des Bürgermeisters und seines Stellvertreters sachdienlich.