Beschlussvorlage - VO/GV 15/22/044

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl von Kamerad Nico Brockhoff zum Stellvertreter des Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Sternfeld zu.

 

Im Anschluss erfolgt die Ernennung mit Übergabe der Ernennungsurkunde.

 

Es ist gemäß § 48 Landesbeamtengesetz M/V nachfolgender Diensteid zu leisten:

  1. Der Beamte hat folgenden Diensteid zu leisten:

„Ich schwöre, das Grundgesetz für die BR Deutschland, die Verfassung des Landes M/V und alle in der BR Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“

  1. Der Eid kann auch ohne die Wörter „so wahr mir Gott helfe „geleistet werden.
  2. Erklärt ein Beamter, dass er aus Glaubens - oder Gewissensgründe keinen Eid leisten wolle, kann er anstelle der Wörter „Ich schwöre“ die Wörter „Ich gelobe „oder eine andere Beteuerungsformel sprechen.
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Sachverhalt

Gemäß § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für M/V wählen die aktiven Mitglieder der Feuerwehr aus ihrer Mitte für sechs Jahre den Wehrführer und seinen Stellvertreter. Die Wahl bedarf der Zustimmung der Gemeindevertretung.

Nachdem Kamerad Frank Klingenhagen aus gesundheitlichen Gründen sein Mandat als Stellvertreter des Wehrführers niedergelegt hat, wählten am 18.03.2022 die Kameraden der Feuerwehr Sternfeld Kamerad Nico Brockhoff zum Stellvertreter. Dieser wird zum Ehrenbeamten ernannt. Wählbar ist, wer mindestens 4 Jahre aktiv einer Freiwilligen Feuerwehr angehört hat, die persönliche und fachliche Eignung für das Amt erforderlichen Lehrgänge besucht oder sich bei Annahme der Wahl zur Teilnahme verpflichtet und das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Eine Wiederwahl ist auch nach Vollendung des 59. Lebensjahres zulässig. Die Wahlzeit endet mit dem Jahr, in dem der Gewählte das 65. Lebensjahr vollendet hat. Gemäß § 3 der Verordnung über die Laufbahnen, die Dienstgrade und die Ausbildung für die Freiwilligen Feuerwehren, Pflicht und Werkfeuerwehren in M/V muss der Gemeindewehrführer und sein Stellvertreter vor der Wahl oder Bestellung die Ausbildung als Gruppenführer und Leiter einer Feuerwehr erfolgreich abgeschlossen haben. Kamerad Brockhoff verfügt über die Ausbildung als Gruppenführer; zum Abschluss des Lehrgangs „Leiter einer Feuerwehr“ innerhalb von 2 Jahren erklärt Kamerad Brockhoff sein Einverständnis.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Keine finanziellen Auswirkungen

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00

Gesamtkosten:

00,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

 

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

 

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